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Repower erhebt Beschwerde gegen die Teilverfügung der ElCom zu den Energietarifen 2009 und 2010 Montag, 02. März 2015 - 06:54

Wie Repower am 4. Februar 2015 mitgeteilt hat, erliess die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) im Rahmen einer Untersuchung über die Netznutzungs- und Energietarife 2009 und 2010 eine Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife. Gegen diese Teilverfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

Unterdessen hat Repower die Teilverfügung sorgfältig geprüft und anschliessend beschlossen, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

Den Untersuchungen der ElCom kann zwar entnommen werden, dass Repower 2009/2010 keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Die ElCom kam ebenso wie Repower sogar zum Schluss, dass den Kunden nicht die vollen Kosten überwälzt wurden. Allerdings bestehen bei der angewendeten Berechnungsmethodik Differenzen zwischen der Auffassung der ElCom und jener von Repower. Strittig ist insbesondere, ob Kraftwerke, Beteiligungen und Langfristverträge, die Repower für ihren nationalen und internationalen Energiehandel bereitgestellt hat, mit in die Berechnung der Tarife der Grundversorgung eingerechnet werden müssen oder nicht.

Die Beschwerde erfolgt, weil Repower an einer gerichtlichen Klärung dieser Grundsatzfrage interessiert ist und dadurch Rechtssicherheit für die Zukunft erlangen will.



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