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Glarner Kantonalbank geht im Verantwortlichkeitsprozess gegen ihre ehemaligen Organe in Berufung Freitag, 08. Mai 2015 - 07:25

Glarus, 8. Mai 2015

Medieninformation der Glarner Kantonalbank

  • Glarner Kantonalbank geht im Verantwortlichkeitsprozess gegen ihre ehemaligen Organe in Berufung

Die Glarner Kantonalbank (GLKB) geht gegen das Urteil des Kantonsgerichts im Verantwortlichkeitsprozess gegen ehemalige Organe (einschliesslich ehemalige externe Revisionsstelle) in Berufung.

Ende März 2015 hat das Kantonsgericht Glarus erstinstanzlich die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gutgeheissen und die ehemaligen Bankräte, die ehemaligen Geschäftsleitungsmitglieder und die ehemalige externe Revisionsstelle zur Zahlung von rund 16 Mio. Franken zuzüglich Zins verpflichtet.

Das Kantonsgericht Glarus hat in seinem Urteil erkannt, dass alle Haftungsvoraussetzungen erfüllt und der geltend gemachte Schaden nachgewiesen sind. Trotz des nachgewiesenen Schadens in der Höhe von rund 34 Millionen Franken hat das Kantonsgericht den der Bank zugesprochenen Schadenersatz massiv auf rund 16 Millionen Franken reduziert. Diese Haftungsreduktion ist aus der Sicht der Glarner Kantonalbank juristisch nicht gerechtfertigt.

Ebenso ist die GLKB mit der im Urteil vorgenommenen starken Einschränkung der Solidarhaftung der Beklagten nicht einverstanden. Üblicherweise sollen mehrere Schädiger für den gemeinsam verursachten Schaden auch gemeinsam haften. Aus Sicht der Bank hat das Kantonsgericht diese Regel zu wenig beachtet.

Die Glarner Kantonalbank hat deshalb entschieden, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.