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BAKOM - Empfangsgebühren: Anpassung der Rechnungen Dienstag, 19. Mai 2015 - 10:30

BAKOM - Empfangsgebühren: Anpassung der Rechnungen 
Biel/Bienne, 19.05.2015 - In Folge des Bundesgerichtsurteils vom 13. April 2015 unterstehen die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund wird den Personen, die ihre Rechnung für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt haben, die Mehrwertsteuer rückerstattet. Die Billag wird den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) umsetzen. Den entsprechenden Gebührenzahlenden wird der Betrag, den sie zu viel entrichtet haben, von der nächsten Rechnung abgezogen. Sie werden demnach nicht benachteiligt gegenüber den Haushalten und Unternehmen, die im Mai eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erhalten. 

Bundesamt für Kommunikation