Platzierung weiterer Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank Donnerstag, 11. Juni 2015 - 07:00
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Medienmitteilung vom 11. Juni 2015
Platzierung weiterer Partizipationsscheine der Thurgauer Kantonalbank
Im Frühjahr 2014 hat die Thurgauer Kantonalbank (TKB) Partizipationsscheine geschaffen. Nun veräussert der Kanton Thurgau im Rahmen einer Sekundärplatzierung eine weitere Tranche Partizipationsscheine (PS). Das Angebot umfasst bis zu 1,35 Mio. Inhaber-PS mit einem Nominalwert von 20 Franken pro Titel. Die Preisspanne je PS beträgt 71 bis 77 Franken. Die Platzierungsfrist dauert bis zum 19. Juni 2015 mittags. Die neuen PS werden wiederum durch Kapitalumwandlung geschaffen.
2,5 Mio. Partizipationsscheine sind im Rahmen des Börsengangs der TKB im Frühjahr 2014 erfolgreich platziert worden. Nun können Anlegerinnen und Anleger aus der Schweiz weitere Inhabertitel mit einem Nominalwert von 20 Franken erwerben. Das Angebot umfasst bis zu 1,35 Mio. Partizipationsscheine aus dem Eigentum des Kantons Thurgau. Die Preisspanne beträgt 71 bis 77 Franken pro PS. Der Börsenhandel der neuen TKB-PS startet am 22. Juni 2015. Dann wird auch der Angebotspreis bekannt gegeben. Der Kanton Thurgau hat dem Lead Manager Zürcher Kantonalbank eine Mehrzuteilungsoption über maximal 0,15 Mio. zusätzliche PS eingeräumt. Wird diese Option innert 30 Tagen nach dem ersten Handelstag vollständig ausgeübt, beläuft sich das gesamte PS-Kapital der Bank auf nominal 80 Mio. Franken.
Kapital bleibt unverändert
Die neue Tranche des TKB-PS mit einem Nominalwert von maximal 30 Mio. Franken wird – wie schon die Erstplatzierung im Umfang von 50 Mio. Franken – wiederum durch Kapitalumwandlung geschaffen. Basis bildet ein Beschluss des Thurgauer Grossen Rates, wonach insgesamt 80 Mio. Franken des Grundkapitals in PS-Kapital gewandelt und platziert werden können. Das Eigenkapital der Bank bleibt daher auch nach der Sekundärplatzierung unverändert. Der Erlös fliesst wiederum vollumfänglich an den Kanton Thurgau, der weiterhin klarer Haupteigentümer der TKB bleibt.
Details zum TKB-Partizipationsschein und zur Sekundärplatzierung
Kotierung | SIX Swiss Exchange, Zürich (seit 7.4.2014) |
Ticker-Symbol | TKBP |
ISIN Nummer | CH023 135 110 4 |
Angebotene Partizipationsscheine im Rahmen der Sekundärplatzierung | Bis zu 1,35 Mio. Partizipationsscheine aus dem Eigentum des Kantons Thurgau |
Entspricht einem Nominalvolumen von 27,0 Mio. Franken | |
Bis zu 150‘000 Partizipationsscheine aus der Mehrzuteilungsoption | |
Entspricht einem Nominalvolumen von 3,0 Mio. Franken | |
Nennwert pro PS | 20 Franken |
Angebots-Preisspanne pro PS | 71 bis 77 Franken |
Dividendenberechtigung | Vollumfänglich für das Geschäftsjahr 2015 |
Voraussichtlicher Zeitplan | |
Angebotsfrist | 11. Juni bis 19. Juni 2015, 12.00 Uhr |
Publikation des Angebotspreises und der definitiven Anzahl angebotener Partizipationsscheine | 22. Juni 2015 |
Kotierung und erster Handelstag der zweiten Kapitaltranche | 22. Juni 2015 |
Lieferung der PS | 24. Juni 2015 |
Letzter Tag für die Ausübung der | 21. Juli 2015 |
Stabilisierungsmassnahmen Im Zusammenhang mit dem Angebot kann die Zürcher Kantonalbank als Lead Manager unter Einhaltung der Vorschriften von Artikel 55e der Verordnung über die Börsen und den Effektenhandel (Börsenverordnung, BEHV) Mehrzuteilungen vornehmen oder Transaktionen durchführen, die auf die Stabilisierung des Börsen- oder Marktpreises der angebotenen Partizipationsscheine abzielen. Die Zürcher Kantonalbank ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmassnahmen vorzunehmen. Aus diesem Grund gibt es keine Gewähr, dass Stabilisierungsmassnahmen überhaupt durchgeführt werden. Sofern Stabilisierungsmassnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Falls Stabilisierungsmassnahmen vorgenommen werden, können diese nur innerhalb von 30 Tagen nach der öffentlichen Platzierung der angebotenen Partizipationsscheine erfolgen, das heisst bis voraussichtlich am 21. Juli 2015. Stabilisierungsmassnahmen können zu einem höheren Marktpreis der angebotenen Partizipationsscheine führen, als es ohne diese Massnahme der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsenkurs auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. In keinem Fall werden Stabilisierungsmassnahmen zu einem Preis über dem Angebotspreis vorgenommen. Die TKB wird spätestens am fünften Börsentag nach der Ausübung der Mehrzuteilungsoption über den Zeitpunkt der Ausübung sowie die Anzahl und die Art der betroffenen Effekten informieren. Bis spätestens am fünften Börsentag nach Ablauf der Stabilisierungsfrist wird die TKB während der Stabilisierungsfrist vorgenommene Stabilisierungsmassnahmen veröffentlichen. | |

