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Züblin Immobilen Holding AG: Lamesa erhält Ausnahmebewilligung von der Übernahmekommission – Vereinbarung mit strategischem Investor in Frankreich unterzeichnet Montag, 15. Juni 2015 - 07:00

Pressemitteilung

Zürich, 15. Juni 2015

Lamesa erhält Ausnahmebewilligung von der Übernahmekommission – Vereinbarung mit strategischem Investor in Frankreich unterzeichnet

Die Schweizer Übernahmekommission (UEK) erteilt der Lamesa Holding SA, Panama, Hauptaktionär der Züblin Immobilen Holding AG (Züblin) mit einem Stimmrechtsanteil von 33.02%, eine Ausnahmebewilligung von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebotes. Dies für den Fall, dass die geplanten finanziellen Restrukturierungsmassnahmen dazu führen, dass Lamesa die gesetzliche Grenze von 33 1/3% für ein öffentliches Kaufangebot überschreitet.

Der Züblin-Verwaltungsrat hat das Gesuch von Lamesa bei der UEK einstimmig unterstützt, da die Stärkung der Eigenkapitalbasis für die Gesellschaft essenziell ist, um das Weiterbestehen der Firma zu sichern und um künftiges Wachstum zu ermöglichen. Mit dieser Ausnahmebewilligung ist eine wesentliche Bedingung von Lamesa erfüllt, um die vorgesehene diskontierte Bezugsrechtsemmission in der Höhe von CHF 71.7 Mio. vollständig fest zu übernehmen. Die Aktionäre werden über die geplanten Refinanzierungsmassnahmen an der Generalversammlung vom 30. Juni 2015 abstimmen.

Ausserdem haben Züblin und ihre französische Tochtergesellschaft Züblin Immobilière France (ZIF) eine Vereinbarung mit TwentyTwo Real Estate Partners Ltd. und Massena Partners unterzeichnet, welche die ZIF mit EUR 32.3 Mio. frischem Kapital versorgen werden. Dieses Kapital wird eingesetzt, um die künftigen Finanzbedürfnisse der ZIF abzudecken und Schulden zu reduzieren. Zudem werden die neuen Investoren das Darlehen, welches von Züblin an ZIF gewährt wurde, mit einem Abschlag übernehmen. Es wird erwartet, dass diese Transaktion, welche zum wirtschaftlichen Rückzug von Züblin aus dem französischen Markt führen würde, in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann.

Die Stellungnahme des Verwaltungsrats zum Gesuch von Lamesa ist in den heutigen Ausgaben der Neuen Zürcher Zeitung und in Le Temps sowie ausgewählten elektronischen Medien publiziert.

Die vollständige Fassung der Verfügung der Übernahmekommission ist auf www.takeover.ch publiziert.