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BAKOM - Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer Donnerstag, 20. August 2015 - 11:06

BAKOM - Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer 
Biel/Bienne, 20.08.2015 - Die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Zu diesem Schluss kommt das BAKOM, das gemeinsam mit der ESTV die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils analysiert hat, wonach die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr bezahlen müssen. 

Bundesamt für Kommunikation