lastminute.com group: Oberster Gerichtshof Spaniens lehnt Kassationsbeschwerde von Ryanair gegen Rumbo ab Mittwoch, 30. September 2015 - 07:00
Oberster Gerichtshof Spaniens lehnt Kassationsbeschwerde von Ryanair gegen Rumbo ab
Amsterdam / Chiasso, 30. September 2015 – lastminute.com group, ein führender Onlineanbieter für Reisen und Freizeit in Europa, früher Bravofly Rumbo Group, gab heute bekannt, dass der Oberste Gerichtshof Spaniens die Kassationsbeschwerde von Ryanair gegen die Online-Reiseagentur Rumbo, die spanische Tochtergesellschaft der Gruppe, abgewiesen hat. Rumbo bietet auf der Website Flüge von Ryanair und vielen anderen Fluggesellschaften an, um den Kunden den Zugang zu einem breiten Flugangebot sicherzustellen.
Der Oberste Gerichtshof von Spanien erklärte, dass Rumbo ihre Dienstleistungen als Reiseagentur mit Bezug auf Ryanair in völlig legaler Art und Weise erbringt. Die Fluggesellschaft behauptete, dass die Tätigkeiten von Rumbo die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Website von Ryanair betreffen, verletzen würden. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch das Urteil gefällt, dass Rumbo mit dem Angebot von Ryanair-Flügen nicht gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft verstosse.
Francesco Signoretti, CEO von lastminute.com group, kommentiert: "Wir begrüssen das Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens. Es ist ein weiterer Entscheid für unser Geschäftsmodell – und vor allem ein Entscheid, der den Konsumenten zugute kommt: Wir können ihnen weiterhin Vergleiche aller verfügbaren Flüge präsentieren und im Gegenzug werden sie von gesundem Wettbewerb sowie Markttransparenz profitieren.“
Der Oberste Gerichtshof von Spanien bestätigt damit das Urteil der zweiten Instanz durch die Audiencia Provincial de Madrid im Jahr 2014, das nun endgültig ist und nicht mehr weitergezogen werden kann.

