Letzigrund-Werklohnklage von Implenia erstinstanzlich abgewiesen – Implenia analysiert Urteil und prüft weitere Schritte Freitag, 09. Oktober 2015 - 07:10
M E D I E N M I T T E I L U N G
Letzigrund-Werklohnklage von Implenia erstinstanzlich abgewiesen – Implenia analysiert Urteil und prüft weitere Schritte
Dietlikon, 9. Oktober 2015 – Implenia nimmt zur Kenntnis, dass das Bezirksgericht Zürich im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für nachträgliche Bestellungsänderungen beim Bau des Letzigrund-Stadions die Klage von Implenia in Höhe von rund CHF 23 Mio. erstinstanzlich abgewiesen hat. In einer ersten Beurteilung zeigt sich, dass das Gericht in seiner Begründung nicht auf die Argumente von Implenia eingeht. Implenia ist unverändert der Meinung, dass die Stadt für Bestellungsänderungen aufkommen muss, die sie selber nachträglich in Auftrag gegeben und deren Leistung sie auch erhalten hat. Implenia analysiert das noch nicht rechtskräftige Urteil und prüft mit Blick auf die zwei noch verbleibenden Instanzen die weiteren Schritte. Mit grossem Erstaunen hat Implenia zudem zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Zürich eine zusätzliche Klage wegen eines behaupteten Wassereintritts im Stadiondach eingereicht hat. Die Stadt verlangt die Nachbesserung oder alternativ eine Entschädigung im Umfang von CHF 10 Mio. Implenia weist die Behauptungen sowie die damit verbundenen Forderungen dezidiert zurück.
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