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Schweizerischer Baumeisterverband begrüsst Bundesratsentscheid: Zuwanderungsartikel mit Schutzklausel umsetzen Freitag, 04. Dezember 2015 - 16:21

 
  
 
  
 

04.12.15 | Medienmitteilung

Baumeisterverband begrüsst Bundesratsentscheid: Zuwanderungsartikel mit Schutzklausel umsetzen

Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrats, die Zuwanderung von EU-Bürgern mittels einer Schutzklausel zu steuern. Es handelt sich nun endlich um eine korrekte, politisch vertretbare Umsetzung des neuen Zuwanderungsartikels bei gleichzeitiger Bewahrung der bilateralen Verträge. Der Baumeisterverband hatte die Vernehmlassungsvorlage als Scheinlösung kritisiert, da sie bisher ausschliesslich die Zuwanderung aus Drittstaaten steuern wollte.

Wichtig ist für den Schweizerischen Baumeisterverband, dass bei der Ausarbeitung der Bundesratsbotschaft auf weitere Schwachpunkte wie die übermässige Benachteiligung von handwerklichen Berufen sowie auf die Kontingentierung der Kurzaufenthalte verzichtet wird. Als Branche mit einem traditionell Ausländeranteil von über 60 Prozent ist es für das Bauhauptgewerbe entscheidend, dass bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften Fachkräfte aus Handwerksberufen nicht gegenüber Hochqualifizierten aus Dienstleistungsbranchen benachteiligt werden. Der Baumeisterverband fordert zudem, dass die Sozialpartner in den Prozess der Kontingentszuteilung eingebunden werden.


 

Weitere Auskünfte:
- Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident SBV,
Tel. 079 226 19 64, gllardi@baumeister.ch
- Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV,
Tel. 079 129 11 52, dlehmann@baumeister.ch
- Matthias Engel, Mitarbeiter Medien + Politik SBV,
Tel. 078 720 90 50 / 044 258 82 44, mengel@baumeister.ch

 
  
 
  
 

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