BA - Terror-Warnung: Zwei Personen aus Untersuchungshaft entlassen Samstag, 30. Januar 2016 - 13:20
Bern, 30.01.2016 - Die beiden Personen mit syrischer Herkunft, die bezüglich einer Terror-Warnung im Dezember 2015 im Grossraum Genf von den kantonalen Genfer Behörden verhaftet worden waren, wurden von der Bundesanwaltschaft aus der Untersuchungshaft entlassen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden Rechtshilfeweise die zuständigen Behörden in Frankreich und Spanien beigezogen, und es erfolgten aufwändige forensische Abklärungen. Aufgrund dieser Ermittlungen der BA, mit der Unterstützung von fedpol sowie den kantonalen Genfer Behörden, hat sich der ursprüngliche Tatverdacht nicht bestätigt. Die beiden Personen wurden entsprechend aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Person, die über keine gültigen Ausweispapiere verfügt, wurde in Ausschaffungshaft genommen. Die andere Person hat die Schweiz bereits verlassen.
Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen zwei Personen mit syrischer Herkunft wurde am 12.12.2015 eröffnet wegen des Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), wegen des Verdachts des Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB), sowie wegen des Verdachts des Verstosses gegen Artikel 2 des Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.
Ein weiteres Strafverfahren rund um eine Terror-Warnung im Grossraum Genf, das die Bundesanwaltschaft am 10.12.2015 eröffnet hatte, ist nach wie vor hängig. Die Bundesbehörden koordinieren dazu eng mit den Behörden des Kantons Genf.
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