Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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Züblin Verwaltungsrat beantragt Genehmigung einer Aktienzusammenlegung (reverse stock split) im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung Dienstag, 02. Februar 2016 - 07:00

Pressemitteilung

Zürich, 2. Februar 2016

Züblin Verwaltungsrat beantragt Genehmigung einer Aktienzusammenlegung (reverse stock split) im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung

Der Verwaltungsrat der Züblin Immobilien Holding AG lädt für den 29. Februar 2016 zu einer ausserordentlichen Generalversammlung ein und beantragt die Genehmigung einer Aktienzusammenlegung (reverse stock split) und die dafür notwenigen Statutenänderungen.

Der aus der Kapitalrestrukturierung im vergangenen Jahr resultierende niedrige Nennwert von CHF 0.05 pro Namenaktie wirkt sich erschwerend auf den normalen Handel aus und macht den Titel für Anleger wenig attraktiv. Mit dem reverse stock split will der Verwaltungsrat diesem Nachteil entgegenwirken und beantragt den Aktionären deshalb die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 450:1, so dass 450 bisherige Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05 neu eine Namenaktie mit Nennwert CHF 22.50 ergeben. Die Grossaktionärin Lamesa Holding S.A. hat sich gegenüber dem Verwaltungsrat verpflichtet, die zum Ausgleich notwendige Anzahl Aktien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit jeder bisherige Aktionär mindestens eine Aktie und in jedem Fall eine runde Anzahl Aktien erhält.

Der Nennwert der Aktien, die unter dem bedingten und dem genehmigten Kapital ausgegeben werden können, soll ebenfalls von CHF 0.05 auf CHF 22.50 geändert werden und gewährleisten, dass die Ausgabe einer runden Anzahl Aktien inskünftig weiterhin möglich ist. Die Höhe des bedingten und des genehmigten Aktienkapitals soll deshalb leicht angepasst werden.