Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
Frei
Invitation to the extraordinary general assembly of Accu Holding on 16 March 2016 Mittwoch, 24. Februar 2016 - 07:02
Accu Holding AG / Key word(s): AGM/EGM
Invitation to the extraordinary general assembly of Accu Holding on 16 March
2016
24.02.2016 / 07:00
Release of an ad hoc announcement pursuant to Art. 53 KR.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
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NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES, UNITED KINGDOM OR THE EUROPEAN
ECONOMIC AREA
Invitation to the extraordinary general assembly of Accu Holding on 16
March 2016
Emmenbrücke, February 24, 2016 - Accu Holding AG (Accu), a leading company
in the field of industrial yarns and surface technology, invites its
shareholders to an extraordinary shareholders meeting to be held in
Lucerne. The meeting has been postponed from March 15th to March 16th 2016,
i.e. one day later than announced on February 17th. The invitation is being
sent to shareholders today.
The board will submit to the general assembly for approval an increase of
the share capital (ordinary capital increase) as well as an increase in
authorized and conditional capital. New shares to be issued in the ordinary
capital increase shall be paid up in cash, save for new shares to be issued
in the context of a conversion of loans in the amount of CHF 5'379'953 into
equity.
For the ordinary capital increase, existing shareholders shall be granted
pre-emptive rights; 1C Industries Zug AG will waive its pre-emptive rights
in the amount of the debt to equity conversion.
The board will announce the maximum amount of the ordinary capital increase
(nominal value) as well as the exercise price per share prior to the
extraordinary general assembly and modify the respective agenda item
accordingly. Further information can be retrieved from the agenda items
below.
Contact:
Andreas Kratzer
Accu Holding AG
Gerliswilstrasse 17
6020 Emmenbrücke
a.kratzer@accuholding.ch
Telefon +41 44 318 88 00
Media contact for Germany
Edicto GmbH
Dr. Sönke Knop/Elke Pfeifer
Eschersheimer Landstraße 42
60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 905 505 51
E-Mail: sknop@edicto.de
Accu Holding AG - Company Profile
The Accu Holding AG is listed on the SIX Swiss Exchange with its
headquarter in Emmenbrücke/Lucerne. It focuses on the two business areas
'Industrial Yarns' and 'Surface Technology' and investing in leading
technology companies that operate in attractive market niches in Europe,
Asia and America. Industrial yarns encompasses the development and
manufacturing of yarns based on polymer and polyamide. These yarns are used
in applications such as mechanical rubber goods (MRG) such as conveyor
belts, hoses and transmission belts, as well as for the production of ropes
and nets used for example in the manufacture of airbags and tires. The
business unit of surface technology includes the equipment manufacturer of
heat treatment and coating equipment and the operation of heat treatment
shops and high-tech thin-coating centres of the latest generation. These
high-quality products are manufactured in Europe and the US for niche
markets in the automotive, aerospace, medical, petroleum, process and
manufacturing industries.
Ausserordentlichen Generalversammlung der Accu Holding AG
Mittwoch, 16. März 2016 um 11:00 Uhr, Im Restaurant Schlössli Utenberg,
Utenberg 643, 6006 Luzern
Traktanden und Anträge
1. Ordentliche Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung zu folgenden
Bedingungen:
1. Erhöhung des Aktienkapitals von bisher CHF 26'186'150, eingeteilt in
2'618'615 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je
CHF 10.00, in einem noch zu bestimmenden maximalen Umfang durch Ausgabe
einer noch zu bestimmenden maximalen Anzahl neuer Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 10.00.
2. Der Bezugspreis pro neue Aktie entspricht einem noch zu bestimmenden
Betrag. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Nennbetrag des
neu auszugebenden Aktienkapitals verbleibt der Gesellschaft als Agio.
3. Die Einlagen für die neu auszugebenden Aktien sind in Geld/bar zu
leisten, soweit diese nicht durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen
im Umfang von CHF 5'379'953.00 liberiert werden. Der Erlös der
Kapitalerhöhung wird im Wesentlichen zur Finanzierung des laufenden
Wachstums und für Akquisitionen verwendet sowie im erwähnten Umfang zur
Umwandlung von Darlehen in Aktien.
4. Die neu auszugebenden Aktien haben keine Vorrechte.
5. Die auszugebenden Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigt.
6. Die neu auszugebenden Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5
der Statuten.
7. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird gewahrt (wobei die
Aktionärin 1C Industries Zug AG (Herr Marco Marchetti) im Umfang der
Umwandlung von Darlehen auf die Ausübung von ihr zuzuteilenden
Bezugsrechten verzichtet hat). Zur Durchführung der Kapitalerhöhung
werden die an die bisherigen Aktionäre neu auszugebenden Aktien von der
Banque Cramer & Cie SA zum Nennwert gezeichnet und den Aktionären zum
Bezugspreis angeboten. Davon ausgenommen sind neu auszugebende Aktien,
die durch Umwandlung (Verrechnung) von Darlehen im Umfang von CHF
5'379'953.00 liberiert werden, sowie neu auszugebende Aktien von
grösseren Aktionären, die eine direkte Liberierung wünschen. Der
Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Modalitäten der Ausübung
des Rechts zum Erwerb der Aktien festzulegen und über die Verwendung
nicht ausgeübter Bezugsrechte zu entscheiden. Die Aktien, für welche
das Recht zum Erwerb der Aktien eingeräumt, aber nicht ausgeübt wird,
werden nach Möglichkeit im Markt platziert.
2. Erneuerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals (Statutenänderung)
Der Verwaltungsrat beantragt, das genehmigte Kapital nach Art. 4a der
Statuten um zwei Jahre zu verlängern und auf total CHF 13'093'070 zu
erhöhen. Der revidierte Art. 4a lautet wie folgt:
"Art. 4a (Genehmigtes Kapital)
1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 14. März 2018 das
Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 13'093'070 durch Ausgabe von
höchstens 1'309'307 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 10.00 zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind
gestattet.
2 Der Verwaltungsrat legt den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den
Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den
Beginn der Dividendenberechtigung fest. Dabei kann der Verwaltungsrat neue
Aktien mittels Festübernahme durch eine Bank oder einen Dritten und
anschliessendem Angebot an die bisherigen Aktionäre ausgeben. Der
Verwaltungsrat ist sodann ermächtigt, den börsenmässigen Handel mit
Bezugsrechten zu erlauben, zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht
ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, er kann
diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt
werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der
Gesellschaft verwenden.
3 Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen
Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben und Dritten zuzuweisen, im Falle
der Verwendung der Aktien:
a) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen
oder für die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen durch
eine Aktienplatzierung bei einem oder mehreren Anlegern; oder
b) für die Beteiligung von Mitgliedern des Verwaltungsrats, Mitgliedern der
Geschäftsleitung oder Mitarbeitern; oder
c) für Zwecke der Beteiligung strategischer Partner oder zwecks Erweiterung
des Aktionärskreises in bestimmten Investorengruppen oder -märkten oder im
Rahmen der Kotierung der Aktien an inländischen oder an ausländischen
Börsen, inklusive im Zusammenhang mit der Gewährung einer
Mehrzuteilungsoption an ein Bankenkonsortium; oder
d) für die rasche und flexible Beschaffung von Eigenkapital durch eine
Aktienplatzierung, welche mit Bezugsrecht nur schwer oder zu wesentlich
schlechteren Bedingungen möglich wäre.
4 Zeichnung und Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung
der Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der Statuten."
3. Erhöhung des bedingten Kapitals (Statutenänderung)
Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital auf total CHF 11'093'070
zu erhöhen. Der revidierte Art. 4b lautet wie folgt:
"Art. 4b (Bedingtes Kapital)
1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 1'109'307 voll zu
liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 10.00 um höchstens CHF
11'093'070 erhöhen, durch freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel-
und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit auszugebenden oder
bereits begebenen Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen
Finanzierungsinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer
Konzerngesellschaften, und/oder durch Ausübung von Optionsrechten, welche
von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben
werden.
2 Bei der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen
Finanzierungsinstrumenten mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte
verbunden sind, sowie bei der Ausgabe von Optionen ist das Bezugsrecht der
bisherigen Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die
jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die
Wandel- und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat
festzulegen.
3 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der Ausgabe von Anleihen, mit
denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, oder ähnlichen
Finanzinstrumenten oder von Optionsrechten, das Vorwegzeichnungsrecht der
Aktionäre zu beschränken, indirekt zu gewähren oder aufzuheben, falls
a) solche Instrumente zum Zwecke der Finanzierung oder Refinanzierung der
Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen ausgegeben
werden; oder
b) solche Instrumente auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkten
ausgegeben werden; oder
c) solche Instrumente zur Erschliessung neuer Investorenkreise oder für
eine rasche und flexible Beschaffung von Fremd- resp. Eigenmitteln
ausgegeben werden, und eine Platzierung mit Einräumung des
Vorwegzeichnungsrechts nur schwer, mit bedeutend grösseren Kosten oder zu
wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.
4 Wird das Vorwegzeichnungsrecht durch Beschluss des Verwaltungsrates
beschränkt oder aufgehoben, gilt Folgendes: Die Instrumente sind zu den
jeweiligen marktüblichen Bedingungen auszugeben, und die Ausgabe neuer
Aktien erfolgt zu den Bedingungen des betreffenden Finanzinstruments. Dabei
dürfen Wandelrechte höchstens während 10 Jahren und Optionsrechte höchstens
während 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der betreffenden Emission ausübbar sein.
Die Ausgabe von neuen Aktien bei freiwilliger oder Pflichtausübung von
Wandel- und/oder Optionsrechten erfolgt zu Bedingungen, welche den
Marktpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe des betreffenden
Finanzinstruments berücksichtigen.
5 Der Erwerb von Aktien durch die freiwillige oder Pflichtausübung von
Wandel- und/oder Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der
Aktien unterliegen der Beschränkung von Art. 5 der Statuten.
6 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 200'000
vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10.00 Nennwert um
höchstens CHF 2'000'000 erhöhen durch Ausübung von Bezugsrechten, welche
den Mitarbeitern oder Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft
oder einer ihrer Konzerngesellschaften nach Massgabe eines oder mehrerer
Reglemente des Verwaltungsrates direkt oder indirekt gewährt werden. Das
Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der
Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten
auf Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrates und/oder an Mitarbeiter der
Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften kann zu einem unter dem
Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.
7 Der Erwerb von Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung sowie jede
nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art.
5 der Statuten."
Hinweis:
Das bisherige bedingte Kapital wurde bis am Tag der Einladung zu dieser
a.o. Generalversammlung im Rahmen der am 16. November 2015 kommunizierten
Aktienplatzierung bei Atlas Capital Markets im Umfang von 30'000 Aktien
beansprucht.
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beyond the control of Accu Holding AG. Accu Holding AG is therefore not in
a position to make any representations as to the accuracy of economic
projections and predictions or their impact on the financial situation of
Accu Holding AG or the market in the securities of Accu Holding AG.
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