Steiner AG klagt vor Handelsgericht Zürich: Bau-Mehrkosten von CHF 58.5 Mio. wegen gravierender Planungsfehler seitens der Bauherrschaft Mittwoch, 24. Februar 2016 - 17:52
Steiner AG hat gegen die PSP Properties AG und die Löwenbräu-Kunst
AG als Bauherren des Projekts Löwenbräu Klage in der Höhe von insgesamt
CHF 58.5 Mio. eingereicht. Zuvor hatte PSP das Angebot seitens Steiner
abgelehnt, vorbehaltlos Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Die
Mehraufwendungen sind das Resultat gravierender Planungsfehler seitens
der Bauherrschaft. Die Position von Steiner wird durch externe Gutachten
gestützt.
Im Auftrag der Bauherrschaft hat die Steiner AG seit Mitte 2010 das
Löwenbräuareal in Zürich in 14 ineinandergreifenden komplexen
Teilprojekten renoviert und neu bebaut. Zahllose Mängel in den
vorgegebenen Planungsunterlagen, die in der Submissionsphase durch
Steiner nicht hatten festgestellt werden können, führten während der
Bauzeit zu erheblichen Mehraufwendungen und Terminverschiebungen mit
hohen finanziellen Konsequenzen für die Steiner AG.
Trotz
einer 48-monatigen Vorbereitungs- und Planungsphase der renommierten
Bauherrschaft und ihrem Architekten- und Planungsteam musste Steiner im
Zuge der Bauarbeiten immer wieder Korrekturen an den Planungsunterlagen
vornehmen. Wie sich erst im Laufe der Bautätigkeit herausstellte, war
das Ausschreibeverfahren mit über 10’000 Einzelpositionen im
Leistungskatalog teilweise markant fehlerhaft bzw. unvollständig und
widersprüchlich. Die Fehlerquellen und deren immense Auswirkungen auf
die Realisation des Bauprojektes wurden von Steiner im Detail
untersucht. Die Analysen und Schlussfolgerungen von Steiner werden durch
externe Gutachten bestätigt.
Steiner
hat zunächst versucht, die unzähligen auftretenden Probleme mit
Nachforderungen zu adressieren. Die Bauherrschaft hat jedoch die von
Steiner erhobenen Ansprüche grösstenteils abgelehnt und damit deren
Bemühungen um eine partnerschaftliche Lösung zurückgewiesen. Eine erste
Forderung in zweistelliger Millionenhöhe wurde bereits im Dezember 2013
geltend gemacht. In einem weiteren Schritt hat Steiner die Aufnahme von
Vergleichsverhandlungen angeregt. Auch dieses Gesprächsangebot hat die
Bauherrschaft ausgeschlagen. Nachdem alle Versuche von Steiner zu einer
einvernehmlichen Lösung gescheitert waren, blieb Steiner keine andere
Wahl, als die Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
Um
den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bauherrschaft
nachzukommen und das Projekt zu vollenden, hat Steiner namhafte
zusätzliche finanzielle Mittel aufgewendet. Steiner hat zudem die
Rechnungen aller Subunternehmer im Bauprojekt Löwenbräu, soweit
unbestritten, beglichen. Das Projekt wurde im Dezember 2015 der
Bauherrschaft übergeben.
Steiner AG
Steiner
AG, einer der führenden Projektentwickler und Total- und
Generalunternehmer (GU/TU) in der Schweiz, bietet umfassende
Dienstleistungen in den Bereichen Neubau, Umbau sowie
Immobilienentwicklung an. Das 1915 gegründete Unternehmen hat über 1'200
Wohnbauprojekte, 540 Geschäftsliegenschaften, 45 Hotels und 150
Infrastrukturanlagen wie Universitäten, Schulen, Spitäler, Gefängnisse
und Altersheime errichtet. Die Steiner AG hat ihren Hauptsitz in Zürich
und ist mit Niederlassungen in Basel, Bern, Genf, Tolochenaz, Luzern und
St. Gallen vertreten.
Disclaimer
Die
in der vorliegenden Medienmitteilung geäusserten Erwartungen beruhen
auf Annahmen. Die effektiven Ergebnisse können davon abweichen. Diese
Medienmitteilung erscheint in Deutsch, Französisch und Englisch. Die
deutsche Version ist bindend.
Auskünfte für Medien
Claude Sulser, Head HR & Corporate Communications, Steiner AG
Telefon: +41 58 445 20 00, claude.sulser@steiner.ch
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