Züblin Immobilien Holding AG: Aktionäre stimmen der Zusammenlegung von Aktien (Reverse Stock Split) zu Dienstag, 01. März 2016 - 07:26
Pressemitteilung
Zürich, 1. März 2016
Züblin Immobilien Holding AG: Aktionäre stimmen der Zusammenlegung von Aktien (Reverse Stock Split) zu
Die Aktionäre der Züblin Immobilien Holding AG („Züblin“) haben im Rahmen der ausserordentlichen Generalversammlung vom 29. Februar 2016 beschlossen, die bisher 1’493’112’150 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05 in einem Verhältnis von 450:1 zusammen zu legen und Artikel 3 der Statuten entsprechend zu ändern. Züblins Grossaktionärin Lamesa Holding S.A. wird die zum Ausgleich notwendige Anzahl Aktien unentgeltlich zur Verfügung stellen, damit jeder bisherige Aktionär mindestens eine Aktie und in jedem Fall eine ungeteilte Anzahl Aktien erhält und kein Aktionär durch die Aktienzusammenlegung einen Nachteil erleidet.
Nach der Zusammenlegung der Aktien beträgt das ordentliche Aktienkapital der Züblin unverändert CHF 74‘655‘607.50 und ist neu eingeteilt in 3‘318‘027 voll liberierte Namenaktien zu je CHF 22.50. Entsprechend und im Einklang mit den per 30. September 2015 veröffentlichten Halbjahreszahlen sowie dem Nettoerlös der Kapitalerhöhung von CHF 70 Mio. hätte der NAV pro zusammengelegte Aktie CHF 26.83 betragen.
Ausserdem haben die Aktionäre von Züblin beschlossen, den Nennwert der Aktien, die unter dem bedingten und dem genehmigten Kapital ausgegeben werden können, ebenfalls von CHF 0.05 auf CHF 22.50 zu ändern und die Höhe des bedingten und des genehmigten Aktienkapitals leicht nach unten anzupassen, damit weiterhin die Ausgabe einer runden Anzahl Aktien möglich ist.
Voraussichtlicher Zeitplan des Reverse Split
3. März 2016 | Letzter Handelstag Namenaktien zu je CHF 0.05 an der SIX Swiss Exchange |
4. März 2016 | Kotierung und erster Handelstag der neuen Namenaktien zu je CHF 22.50 Nennwert an der SIX Swiss Exchange |
8. März 2016 | Vollzugstag des Reverse Split |

