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Bundesrat verabschiedet Anpassung der „Too-big-to-fail“-Bestimmungen Mittwoch, 11. Mai 2016 - 17:49

Bundesrat verabschiedet Anpassung der „Too-big-to-fail“-Bestimmungen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung der geltenden „Too-big-to-fail“-Bestimmungen verabschiedet. Damit konkretisiert er den im Evaluationsbericht vom Februar 2015 identifizierten Handlungsbedarf zu den „Too-big-to-fail“-Risiken in der Schweiz. Die neuen Anforderungen sind bis Ende 2019 zu erfüllen. Die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken erhöht sich dadurch weiter und die Möglichkeit zur Sanierung oder geordneten Abwicklung ohne Belastung der Steuerzahler wird nochmals verbessert. Mit den neuen Bestimmungen wird die Schweiz zu den Ländern mit international führenden Eigenmittelanforderungen für global systemrelevante Banken gehören und den 2015 von den G20-Staaten gutgeheissenen Kapitalstandard für solche Banken erfüllen. Die Neuerungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.