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BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1% ab 2017 Freitag, 02. September 2016 - 15:11

BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1% ab 2017

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im Jahre 2017 von heute 1.25% auf 1% zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.