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Cham sagt JA zur Entwicklung des Papieri-Areals Sonntag, 25. September 2016 - 19:20

Cham Paper Group Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Cham sagt JA zur Entwicklung des Papieri-Areals

25.09.2016 / 18:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR.


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Cham, 25. September 2016

Cham sagt JA zur Entwicklung des Papieri-Areals

Die Chamer Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 25. September
2016 beiden Vorlagen für die Entwicklung des Papieri-Areals (Teiländerung
Bauordnung und Zonenplan mit 63% sowie Bebauungsplan mit 57% Ja-Stimmen)
zugestimmt.

Damit hat die Bevölkerung die Voraussetzung zur Entstehung eines neuen,
durchmischten Wohn- und Arbeitsquartieres auf dem Gelände der ehemaligen
Papierfabrik geschaffen. Zum Erlangen der Rechtskraft des Bebauungsplans
und der Umzonung bedarf es noch der Genehmigung durch den Regierungsrat.

Rückfragen und Auskünfte
Medien- und IR-Stelle Cham Paper Group Holding AG
Edwin van der Geest
E-Mail: media@cham-group.com bzw. investor@cham-group.com
Telefon: +41 43 268 32 32 / +41 79 330 55 22
Valor / ISIN / Ticker: Namenaktien Cham Paper Group Holding AG 193 185 /
CH0001931853 / CPGN

Über die Cham Paper Group
Die Cham Paper Group ist eine führende Herstellerin von gestrichenen
Spezialpapieren. Ihre Papiere weisen dank Oberflächenveredelungen
Funktionalitäten auf, die für die Kunden einen Mehrwert darstellen. Das
1657 gegründete Unternehmen verfügt über drei Standorte, einen in der
Schweiz (Cham) und zwei in Italien (Carmignano und Condino) und unterhält
ein globales Vertriebsnetz.
Mit der Konzentration auf die Entwicklungs- und Vertriebstätigkeit und dem
Rückzug aus der Papierproduktion in der Schweiz entstand auf dem
Fabrikareal im Zentrum von Cham Platz für Neues. Die Cham Paper Group
entwickelt dort einen elf Hektaren umfassenden Stadtteil, das Papieri-
Areal.
Die Cham Paper Group (Börsenkürzel: CPGN) ist an der Schweizer Börse SIX
Swiss Exchange kotiert.


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Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an
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Diese Medienmitteilung erscheint in englischer und deutscher Sprache.
Rechtsverbindlich ist die deutsche Originalfassung.


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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