Deutsche Post DHL Group verstärkt ihr grenzüberschreitendes europäisches Paketnetz mit dem Erwerb von UK Mail Mittwoch, 28. September 2016 - 09:17
Bonn, 28. September 2016 Deutsche Post DHL Group, der weltweit führende Post- und Logistikkonzern, hat eine Einigung über die Bedingungen eines freundlichen Übernahmeangebots für den Erwerb des gesamten ausgegebenen und möglicherweise noch auszugebenden Grundkapitals von UK Mail Group plc (UK Mail), einem der größten integrierten Post- und Paketdienstleister in Großbritannien erzielt. Durch den Erwerb kann Deutsche Post DHL Group ihre Kompetenz im E-Commerce und der Paketzustellung mit dem Netzwerk und Kundenstamm von UK Mail kombinieren und den Shareholder Value erhöhen. Insbesondere bietet der Erwerb von UK Mail folgende Vorteile:
- Stärkung der europäischen Marktposition von DHL Paket durch stärkere kommerzielle und operative Plattform, inklusive Abhol- und Liefermöglichkeiten in Großbritannien, dem größten E-Commerce Markt Europas
- Verbesserung des Leistungsversprechens und Kundennutzens von Deutsche Post DHL Group und UK Mail
- Stärkung der Marktposition von UK Mail in Großbritannien
- Bedeutende Synergieeffekte
Jürgen Gerdes, Mitglied des Vorstands von Deutsche Post DHL Group, sagt: Die anhaltende Ausweitung unseres Paketnetzwerks in Europa wird durch eine steigende Nachfrage unserer E-Commerce-Kunden nach grenzüberschreitenden Lieferungen getrieben. Als führender Anbieter auf dem deutschen Paketmarkt hat sich Deutsche Post DHL Group in einigen europäischen Ländern bereits als starker Wettbewerber etabliert. UK Mail ist ein gut geführtes Unternehmen und etablierter Anbieter von qualitativ hochwertigen Lieferservices in Großbritannien und stellt damit eine gute Ergänzung unseres integrierten Angebots dar. Mit diesem Erwerb werden wir unser Netzwerk weiter ausbauen und eine starke Präsenz auf den drei größten E-Commerce-Märkten Europas Großbritannien, Deutschland und Frankreich haben, die über 60% Prozent des Online-Einzelhandels auf dem europäischen Festland ausmachen.
Das Barangebot von Deutsche Post DHL Group in Höhe von GBP 4,40 pro Aktie bewertet das gesamte ausgegebene und möglicherweise noch auszugebende Grundkapital von UK Mail mit GBP 242,7 Millionen. Dies entspricht einer Prämie von 43,1 Prozent gegenüber dem Schlusskurs der UK Mail-Aktie am 27. September 2016. Der Vorstand von UK Mail will einstimmig empfehlen, dass die Aktionäre des Unternehmens das Angebot annehmen.
DHL Paket ist der führende Paketdienstleister in Deutschland, dem mengenmäßig größten Paketmarkt Europas, und hat sein internationales Netzwerk seit 2014 auf bisher 18 europäische Länder erweitert. Das Unternehmen hat einige innovative Lösungen eingeführt von Same-Day-Lieferung und zeitgenauer Zustellung bis hin zu automatisierten Packstationen und Paketshops für maximalen Lieferkomfort. UK Mail wurde in 1971 vom derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Peter Kane gegründet. Das Netzwerk des Unternehmens umfasst über 50 Standorte in Großbritannien, einschließlich eines automatisierten Hubs in Ryton, das bis zu 20.000 Pakete pro Stunde bearbeiten kann. UK Mail bietet Geschäftskunden einen einzigartigen integrierten Service mit umfangreichen zeitsensiblen und sicheren Lieferoptionen für Pakete und Briefe.
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Deutsche Post DHL Group ist das weltweit führende Unternehmen für Logistik und Briefkommunikation. Die Gruppe konzentriert sich darauf, in ihren Kerngeschäftsfeldern weltweit die erste Wahl für Kunden, Arbeitnehmer und Investoren zu sein. Sie verbindet Menschen, ermöglicht den globalen Handel und leistet mit verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln und Corporate Citizenship einen positiven Beitrag für die Welt.
Deutsche Post DHL Group vereint zwei starke Marken: Deutsche Post ist Europas führender Postdienstleister, während DHL in den weltweiten Wachstumsmärkten ein umfangreiches Serviceportfolio in den Bereichen internationaler Expressversand, Frachttransport, E-Commerce und Supply-Chain-Management repräsentiert.
Deutsche Post DHL Group beschäftigt rund 500.000 Mitarbeiter in über 220 Ländern und Territorien weltweit. Im Jahr 2015 erzielte der Konzern einen Umsatz von mehr als 59 Milliarden Euro.
Die Post für Deutschland. The Logistics company for the world.
Wichtige Hinweise
Die Deutsche Bank verfügt über eine Lizenz nach deutschem Kreditwesengesetz (zuständige Behörde ist die europäische Zentralbank). Sie unterliegt der Aufsicht der Europäischen Zentralbank und der BaFin, der Deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Deutsche Bank AG handelt ausschließlich als Finanzberater der Deutsche Post DHL Group (DPDHL) und nicht für eine andere Person in Zusammenhang mit dem ANGEBOT und ist gegenüber keiner anderen Person als DPDHL dafür verantwortlich, den Kunden der Deutsche Bank AG zustehenden Schutz oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem ANGEBOT oder einer in vorliegendem Dokument aufgeführten Angelegenheit zu bieten.
Investec Bank plc ist von der Prudential Regulation Authority zugelassen und unterliegt der Aufsicht der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority im Vereinigten Königreich. Investec Bank plc handelt ausschließlich als Finanzberater von UK Mail Group plc (UK Mail) und nicht für eine andere Person in Zusammenhang mit dem ANGEBOT und ist gegenüber keiner anderen Person als UK Mail dafür verantwortlich, den Kunden von Investec Bank plc zustehenden Schutz oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem ANGEBOT oder einer in vorliegendem Dokument aufgeführten Angelegenheit zu bieten.
Diese MITTEILUNG dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein Angebot zum Verkauf, keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren gemäß dem ANGEBOT oder anderweitig dar. Das ANGEBOT erfolgt ausschließlich im Wege des SCHEME-DOKUMENTS oder eines Dokuments, mittels dem das ANGEBOT unterbreitet wird und das die vollständigen BEDINGUNGEN des ANGEBOTS, einschließlich Angaben zur Vorgehensweise bei der Stimmabgabe in Bezug auf den Erwerb, enthält.
Diese MITTEILUNG wurde unter Einhaltung der Vorgaben des englischen Rechts und des City Code on Takeovers and Mergers (der TAKEOVER CODE) erstellt und die aufgeführten Informationen entsprechen unter Umständen nicht den Informationen, die bei einer Erstellung dieser MITTEILUNG gemäß dem Recht von Rechtsordnungen außerhalb des Vereinigten Königreichs aufgeführt worden wären.
UK Mail erstellt das an UK Mail-AKTIONÄRE auszugebende SCHEME-DOKUMENT. UK Mail und DPDHL raten UK Mail-AKTIONÄREN dringend, das SCHEME-DOKUMENT zu lesen, sobald es zur Verfügung steht, da es wichtige Informationen zu dem ANGEBOT enthält.
Ausländische AKTIONÄRE
Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser MITTEILUNG ist in bestimmten Rechtsordnungen gegebenenfalls gesetzlich eingeschränkt. Personen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind oder die dem Recht anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich selbst über die geltenden Vorgaben informieren und diese einhalten.
Das ANGEBOT bezieht sich auf den Erwerb von Aktien einer Gesellschaft des Vereinigten Königreichs und soll im Wege eines Scheme of Arrangement gemäß dem Recht von England und Wales erfolgen. Sollte DPDHL sich jedoch dafür entscheiden, das ANGEBOT im Wege eines Übernahmeangebots zu unterbreiten, erfolgt ein entsprechendes Übernahmeangebot gemäß allen geltenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften, einschließlich Section 14(e) des US-amerikanischen Securities Exchange Act of 1934 (der US-AMERIKANISCHE EXCHANGE ACT) und Regulation 14E gemäß US-amerikanischem Exchange Act. Eine entsprechende Übernahme würde in den Vereinigten Staaten durch DPDHL und durch keine andere Person erfolgen. Zusätzlich zu einem entsprechenden Übernahmeangebot können DPDHL, bestimmte verbundene Unternehmen und die Nominees oder Broker (die als Vertreter fungieren) außerhalb eines entsprechenden Übernahmeangebots in dem Zeitraum, in dem dieses Übernahmeangebot angenommen werden könnte, gewisse Käufe von Aktien an UK Mail tätigen oder gewisse Vereinbarungen zum Kauf von Aktien an UK Mail treffen. Würden entsprechende Käufe getätigt oder Kaufvereinbarungen getroffen werden, würden diese außerhalb der Vereinigten Staaten und gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich dem US-AMERIKANISCHEN EXCHANGE ACT, erfolgen.
Sofern nicht anderweitig von DPDHL festgelegt oder gemäß dem TAKEOVER CODE erforderlich und sofern gemäß den geltenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften gestattet, erfolgt das ANGEBOT weder direkt noch indirekt in oder aus einer Rechtsordnung, gegen deren Recht dies verstoßen würde (eine BESCHRÄNKTE RECHTSORDNUNG) und keine Person darf durch entsprechenden Gebrauch, Mittel, Instrumente oder Weise innerhalb einer BESCHRÄNKTEN RECHTSORDNUNG oder einer anderen Rechtsordnung für das ANGEBOT stimmen, wenn dies gegen das Recht dieser Rechtsordnung verstoßen würde. Dementsprechend werden Exemplare dieser MITTEILUNG und sämtliche das ANGEBOT betreffende Dokumente nicht direkt oder indirekt in oder aus einer BESCHRÄNKTEN RECHTSORDNUNG versandt oder anderweitig weitergeleitet, verbreitet oder übermittelt und dürfen diese nicht direkt oder indirekt versandt oder anderweitig weitergeleitet, verbreitet oder übermittelt werden, wenn dies gegen das Recht dieser Rechtsordnung verstoßen würde, und Empfänger dieser MITTEILUNG und sämtlicher das ANGEBOT betreffender Dokumente (einschließlich Depotstellen, Nominees und Treuhänder) dürfen diese nicht in oder aus entsprechenden Rechtsordnungen versenden oder anderweitig verbreiten oder übermitteln, wenn dies gegen das Recht dieser Rechtsordnung verstoßen würde.
Die Verfügbarkeit des ANGEBOTS an UK Mail-AKTIONÄRE, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, kann durch die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnungen ihrer Ansässigkeit beeinträchtigt werden. Personen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, sollten sich selbst über die geltenden Vorgaben informieren und diese einhalten.
Das ANGEBOT unterliegt den geltenden Vorgaben des TAKEOVER CODE, des Takeover Panel, der London Stock Exchange, der Financial Conduct Authority und der UKLA. Diese MITTEILUNG stellt keinen Prospekt oder ein einem Prospekt entsprechendes Dokument dar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese MITTEILUNG enthält Aussagen über DPDHL und UK Mail, bei denen es sich um zukunftsgerichtete Aussagen handelt oder handeln kann. Bei allen in dieser MITTEILUNG getroffenen Aussagen kann es sich um zukunftsgerichtete Aussagen handeln, sofern sie keine Aussagen über vergangenheitsbezogene Tatsachen darstellen. Unter anderem sind Aussagen, die durch die Worte darauf abzielen, planen, glauben, erwarten, anstreben, beabsichtigen, werden, können, annehmen, schätzen, prognostizieren oder Worte oder Begriffe ähnlicher Bedeutung bzw. deren Verneinung eingeleitet oder abgeschlossen werden oder diese enthalten, zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen zu Folgendem: (i) künftigen Investitionsausgaben, Aufwendungen, Umsatzerlösen, Ergebnissen, Synergien, der Ertragslage- und Finanzlage, Schulden, der Dividendenpolitik, Verlusten und Zukunftsaussichten, (ii) Geschäfts- und Geschäftsführungsstrategien, Ausweitung und Wachstum des Geschäfts von DPDHL oder UK Mail und potenziellen Synergien aus dem ANGEBOT und (iii) den Auswirkungen von staatlichen Regulierungsmaßnahmen auf das Geschäft von DPDHL oder UK Mail.
Entsprechende zukunftsgerichtete Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, die sich wesentlich auf die erwarteten Ergebnisse auswirken könnten und basieren auf bestimmten zentralen Annahmen. Viele Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten oder vorausgesetzten Ergebnissen abweichen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und Risiken werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht über Gebühr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten, die nur zum Datum des vorliegenden Dokuments gültig sind. DPDHL lehnt jede Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete oder andere Aussagen in vorliegendem Dokument zu aktualisieren, sofern dies nicht gemäß anwendbarem Recht erforderlich ist.
Keine Gewinnprognosen oder -schätzungen
In dieser MITTEILUNG getroffene Aussagen sind nicht als Gewinnprognose oder -schätzung für einen beliebigen Zeitraum zu verstehen und dürfen nicht dahingehend ausgelegt werden, dass das Ergebnis bzw. das Ergebnis je Aktie von DPDHL bzw. UK Mail für das aktuelle oder ein künftiges Geschäftsjahr zwingend den in der Vergangenheit veröffentlichten Ergebnissen bzw. Ergebnissen je Aktie von DPDHL bzw. UK Mail entspricht bzw. diese übertrifft.
Offenlegungspflichten gemäß TAKEOVER CODE
Gemäß Rule 8.3(a) des TAKEOVER CODE muss eine Person, die mindestens 1 % einer Klasse der maßgeblichen Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder eines Bieters der zu tauschenden Wertpapiere (bei dem es sich nicht um einen Bieter handelt, in Bezug auf den bekannt gegeben wurde, dass sein Angebot (voraussichtlich) ausschließlich in bar erfolgt) hält, nach Beginn des ANGEBOTSZEITRAUMS und, im Falle eines späteren Zeitpunkts nach der Mitteilung, in der ein Bieter der zu tauschenden Wertpapiere erstmals genannt wird, eine OFFENLEGUNG DER ANFANGSPOSITION (Opening Position Disclosure) vornehmen. Eine OFFENLEGUNG DER ANFANGSPOSITION muss Angaben zu der Beteiligung der Person an, ihren Short-Positionen in und ihren Zeichnungsrechten an den betreffenden Wertpapieren von jeweils (i) der Zielgesellschaft und (ii) einem oder mehreren Bieter(n) der zu tauschenden Wertpapiere enthalten. Eine OFFENLEGUNG DER ANFANGSPOSITION durch eine Rule 8.3(a) unterliegende Person muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) am zehnten Geschäftstag nach Beginn des ANGEBOTSZEITRAUMS bzw. bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) am zehnten Geschäftstag nach der Mitteilung, in der ein Bieter der zu tauschenden Wertpapiere erstmals genannt wird, erfolgen. Betroffene Personen, die vor dem Ende der Frist für die OFFENLEGUNG DER ANFANGSPOSITION mit den betreffenden Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines Bieters der zu tauschenden Wertpapiere handeln, müssen stattdessen eine OFFENLEGUNG DER HANDELSPOSITION (Dealing Disclosure) vornehmen.
Gemäß Rule 8.3(b) des TAKEOVER CODE muss eine Person, die mindestens 1 % einer Klasse der maßgeblichen Wertpapiere der Zielgesellschaft oder eines Bieters der zu tauschenden Wertpapiere hält oder halten wird, eine OFFENLEGUNG DER HANDELSPOSITION vornehmen, wenn die Person mit maßgeblichen Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines Bieters der zu tauschenden Wertpapiere handelt. Eine OFFENLEGUNG DER HANDELSPOSITION muss Angaben zu dem maßgeblichen Handelsgeschäft, der Beteiligung der Person an, ihren Short-Positionen in und ihren Zeichnungsrechten an den betreffenden Wertpapieren von jeweils (i) der Zielgesellschaft und (ii) einem Bieter der zu tauschenden Wertpapiere enthalten, soweit diese Angaben nicht zu einem früheren Zeitpunkt gemäß Rule 8 offengelegt wurden. Eine OFFENLEGUNG DER HANDELSPOSITION durch eine Rule 8.3(b) unterliegende Person muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) an dem Geschäftstag nach dem Tag des maßgeblichen Handelsgeschäfts erfolgen.
Handeln zwei oder mehr Personen gemäß einer formellen oder informellen Vereinbarung oder Übereinkunft gemeinsam, um eine Beteiligung an den maßgeblichen Wertpapieren einer Zielgesellschaft oder eines Bieters der zu tauschenden Wertpapiere zu erwerben oder zu kontrollieren, gelten sie zum Zweck von Rule 8.3 als eine Person.
OFFENLEGUNGEN DER ANFANGSPOSITION müssen auch von der Zielgesellschaft und einem Bieter vorgenommen werden und OFFENLEGUNGEN DER HANDELSPOSITION müssen auch von der Zielgesellschaft, einem Bieter und Personen, die gemeinsam mit diesen handeln, vorgenommen werden (siehe Rules 8.1, 8.2 und 8.4).
Die Angaben der Zielgesellschaft und der Bieter, für deren maßgebliche Wertpapiere OFFENLEGUNGEN DER ANFANGSPOSITION und OFFENLEGUNGEN DER HANDELSPOSITION zu erfolgen haben, sind der OFFENLEGUNGSÜBERSICHT (Disclosure Table) auf der Website des Panel unter http://www.thetakeoverpanel.org.uk zu entnehmen, einschließlich Angaben zu der Anzahl der maßgeblichen im Umlauf befindlichen Wertpapiere bei Beginn des ANGEBOTSZEITRAUMS und bei erstmaliger Nennung eines Bieters. Sollten Unsicherheiten bestehen, ob eine OFFENLEGUNG DER ANFANGSPOSITION oder eine OFFENLEGUNG DER HANDELSPOSITION erforderlich ist, sollten Sie die Market Surveillance Unit des Panel unter der Nummer +44 (0)20 7638 0129 kontaktieren.
Elektronische Kommunikation
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass von UK Mail-AKTIONÄREN, Personen mit Informationsrechten und sonstigen maßgeblichen Personen zum Erhalt von Mitteilungen von UK Mail zur Verfügung gestellte Adressen, elektronische Adressen und bestimmte Informationen gegebenenfalls während des ANGEBOTSZEITRAUMS an DPDHL weitergegeben werden, wie gemäß Section 4 von Appendix 4 des Takeover Code zur Einhaltung von Rule 2.11(c) des Takeover Code gefordert.
Veröffentlichung auf der Website und Verfügbarkeit von Exemplaren in Papierform
Ein Exemplar dieser MITTEILUNG wird vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen bei in BESCHRÄNKTEN RECHTSORDNUNGEN ansässigen Personen spätestens am Donnerstag, den 29. September 2016 um 12.00 Uhr (Ortszeit London) auf der Website von DPDHL und UK Mail unter http://www.dpdhl-publications.com bzw. http://www.ukmail.com/investors/reports-downloads/dhl-offer zur Verfügung gestellt. Zur Klarstellung: Die Inhalte dieser Websites sind nicht in diese MITTEILUNG einbezogen und sind kein Bestandteil dieser MITTEILUNG.
Sie können ein Exemplar dieser MITTEILUNG in Papierform bei Ammar Altaf unter +44 (20) 7545 8000 anfordern. Sie können zudem beantragen, dass Ihnen alle künftigen Dokumente, Mitteilungen und Informationen in Zusammenhang mit dem ANGEBOT in Papierform zugesandt werden.
Rundung
Bestimmte in dieser MITTEILUNG aufgeführte Zahlen wurden gerundet. Dementsprechend können für dieselbe Kategorie in anderen Tabellen aufgeführte Zahlen geringfügig abweichen und die in bestimmten Tabellen aufgeführten Summen sind gegebenenfalls nicht das Ergebnis der Addition der davor aufgeführten Zahlen.
Offenlegung gemäß Rule 2.9
Gemäß Rule 2.9 des Takeover Code bestätigt UK Mail, dass UK Mail zum Datum dieser MITTEILUNG 55.152.431 Stammaktien zu je 10 Pence (ausgenommen eigener Stammaktien (shares held in treasury)) ausgegeben hat. Die International Securities Identification Number (ISIN) der Stammaktien lautet GB0001576163.
