Falcon Private Bank AG hat aufgrund ungenügender
Abklärungen von in der Schweiz, Singapur und Hongkong gebuchten
Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld des malaysischen
Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zieht unrechtmässig
erzielten Gewinn von 2,5 Millionen Franken ein und verbietet der Bank
neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus dem
Ausland für drei Jahre. Ausserdem droht der Bank im Wiederholungsfall
der Entzug der Bewilligung. Gegen zwei ehemalige Funktionsträger der
Bank hat die FINMA Enforcementverfahren eröffnet.
Die FINMA leitete Anfang 2016 aufgrund von
Hinweisen auf Verstösse gegen die Schweizer Geldwäschereibestimmungen
ein Enforcementverfahren gegen Falcon Private Bank AG (Falcon) ein. Die
Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und
Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um den
malaysischen Staatsfonds 1MDB. Der von der FINMA eingesetzte
Untersuchungsbeauftragte analysierte Transaktionen, interne Prozesse und
die Kontrollorganisation der Bank.
Falcon verletzte Sorgfaltspflichten in der Geldwäschereibekämpfung
Die
FINMA hat ihr Enforcementverfahren gegen Falcon Anfang Oktober 2016
abgeschlossen. Dabei stellte sie bei Falcon im Untersuchungszeitraum der
FINMA von 2012 bis Sommer 2015 schwerwiegende Mängel in der
Geldwäschereibekämpfung und im Risikomanagement fest. In diesem Zeitraum
beliefen sich die Vermögenswerte, die auf Konten bei Falcon im Umfeld
der 1MDB-Gruppe überwiesen worden waren, auf insgesamt rund 3,8
Milliarden US-Dollar. Die Gelder flossen in der Regel rasch wieder ab.
Die in der Schweiz sowie den Zweigniederlassungen Singapur und Hongkong
gebuchten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen waren für die Bank
sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Höhe ungewöhnlich und
risikobehaftet. Trotz Hinweisen klärte die Bank aber im erwähnten
Zeitraum die Geschäftsbeziehungen, insbesondere zu politisch exponierten
Personen (PEP), sowie Transaktionen mit erhöhten Risiken wiederholt
ungenügend ab und unterliess es, die Risiken angemessen zu analysieren
und zu überwachen. Damit verstiess Falcon in schwerer Weise gegen die
Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.
Falcon klärte Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mangelhaft ab
Die
Bank führte mehrere Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften der
1MDB-Gruppe. Sie führte Transaktionen im Umfang von rund 2,5 Milliarden
US-Dollar über die Konten von zwei dieser Offshore-Gesellschaften aus.
Die Bank klärte die Hintergründe und Risiken dieser komplexen
Transaktionen in markanter Höhe mangelhaft ab. Weder hinterfragte noch
plausibilisierte sie ausreichend die eingereichten Dokumente und Angaben
zu einer angeblichen Finanzierung von Energieprojekten sowie den
wirtschaftlichen Sinn und die Gegenleistung der umgehenden
Weiterüberweisung von 1,3 Milliarden US-Dollar (Durchlauftransaktionen).
Falcon
führte zudem eine Geschäftsbeziehung mit einem jungen malaysischen
Geschäftsmann aus dem Umfeld von Regierungsverantwortlichen Malaysias.
Die Bank überprüfte nicht, wie der Geschäftsmann innerhalb kürzester
Zeit ein Vermögen von 135 Millionen US-Dollar hatte erwirtschaften
können oder weshalb – im Widerspruch zu seinen Angaben bei der
Kontoeröffnung – später insgesamt 1,2 Milliarden US-Dollar auf seine
Konten transferiert wurden. Falcon klärte auch die wirtschaftlichen
Gründe von Durchlauftransaktionen in der Höhe von 681 Millionen
US-Dollar und die Rückzahlung sechs Monate später von 620 Millionen
US-Dollar trotz widersprüchlichen Anhaltspunkten über diese Konten nicht
ab. In einer Falcon-internen E-Mail wurde in diesem Zusammenhang
festgehalten: „Wir haben vor sechs Monaten A gesagt, jetzt muss man auch B sagen – irgendwie“.
Interne Warnungen ignoriert
Verschiedene
Mitarbeitende der Bank äusserten gegenüber den Vorgesetzten erhebliche
Bedenken zur Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Geschäftsmann, da
zahlreiche Verdachtsmomente vorlagen und zentrale Fragen unbeantwortet
blieben. So stand beispielsweise in einer internen E-Mail anlässlich der
Überweisung von 1,2 Milliarden US-Dollar: „We can’t find any
reason/motivation/statement why this transaction has to pass through FPB
[Falcon] and not from [Bank X] directly to the respective parties […].“ Diesen internen Hinweisen wurde aber nicht genügend nachgegangen.
Die
Entscheidungsträger der Bank hatten von diesen internen Bedenken
Kenntnis. Sie haben sich aber letztlich entschieden, die Transaktionen
dennoch durchzuführen. Im Vordergrund ist stets die Bemühung gestanden,
die Transaktionen termingerecht abzuwickeln. So mahnte ein
Funktionsträger gegenüber der ausführenden Zweigniederlassung in
Singapur: „Head Office is watching you“.
Verwaltungsratsmitglieder als Initianten der Geschäftsbeziehungen
Zwei
Vertreter der Eigentümer der Bank im Verwaltungsrat initiierten die
Geschäftsbeziehungen mit der 1MDB-Gruppe sowie mit den in ihrem Umfeld
stehenden Personen. Die geschäftsführenden Verantwortlichen liessen
deshalb diesen Geschäftsbeziehungen einen grossen Stellenwert zukommen
und waren um deren reibungslosen Ablauf besorgt. Sie gingen nach eigenen
Angaben davon aus, dass die beiden Verwaltungsratsmitglieder
hinsichtlich dieser Geschäftsbeziehungen den Willen der Eigentümer der
Bank vertraten. Die beiden Verwaltungsräte verfolgten aber eigene,
illegitime Zwecke. Sie sind inzwischen nicht mehr im Verwaltungsrat der
Bank. Die FINMA verfügt über keine Anhaltspunkte, dass andere
Verwaltungsratsmitglieder von Falcon in diese Angelegenheiten involviert
gewesen wären oder dass dieses Verhaltensmuster innerhalb der Bank
weiter verbreitet war.
Falcon droht im Wiederholungsfall der Lizenzentzug
Die
FINMA ergreift neben Massnahmen, die der Stärkung der Compliance und
Corporate Governance dienen, folgende zusätzliche Massnahmen:
- Die FINMA zieht den ungerechtfertigt erzielten Gewinn in der Höhe von 2,5 Millionen Franken ein.
- Der
Bank wird für drei Jahre verboten, neue Geschäftsbeziehungen mit
ausländischen PEP einzugehen. Die FINMA kann dieses Verbot vorher
aufheben, sobald die Bank über ein angemessenes Kontrollumfeld verfügt.
- Der Bank wird für den Wiederholungsfall der Bewilligungsentzug angedroht.
- Die Bank muss die Unabhängigkeit ihres Verwaltungsrats verstärken.
- Die FINMA hat gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank Enforcementverfahren eröffnet.
Die
Bank hat zwischenzeitlich eine personelle Neuausrichtung im
Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vorgenommen. Das neue
Management der Gruppe hat zudem bereits verschiedene Korrekturmassnahmen
eingeleitet.
Gute Zusammenarbeit mit den Behörden im In- und Ausland
Die
beschriebenen Transaktionen sind zwischen Banken aus verschiedenen
Ländern und über mehrere Kontinente und Finanzplätze hinweg getätigt
worden. Für ihre Untersuchungen ist die FINMA daher mit anderen Behörden
in Kontakt gestanden, insbesondere mit der Bundesanwaltschaft in der
Schweiz und der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Singapur (Monetary
Authority of Singapore MAS).
Der FINMA-Direktor Mark Branson
unterstreicht: „Die Probleme rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB
stellen einen der weltweit grössten Fälle von vermuteter Korruption der
letzten Jahre dar. In diesem Zusammenhang wurde das globale Finanzsystem
missbraucht: Verdächtige Milliarden-Transaktionen wurden über Banken in
drei Kontinenten sowie über unterschiedliche Finanzplätze getätigt und
dabei wurden klare Warnsignale übersehen. Involvierte Schweizer Banken
werden von der FINMA untersucht und wo notwendig sanktioniert. Für das
Wohl des Finanzsystems ist es zudem wichtig, dass mithilfe
internationaler Zusammenarbeit alle involvierten Parteien zur
Rechenschaft gezogen werden.“
Geldwäschereiprävention hat Priorität für FINMA
Die
FINMA hat im Kontext des Falls 1MDB bei verschiedenen Schweizer Banken
Abklärungen durchgeführt. Neben dem Verfahren gegen Falcon eröffnete die
FINMA gegen fünf weitere Banken ebenfalls Verfahren. Im Mai 2016 hat
die FINMA in Sachen 1MDB bereits ihr Verfahren gegen die Bank BSI
abgeschlossen und die Auflösung der Bank angeordnet.
Die
Geldwäschereiprävention hat einen sehr hohen Stellenwert für die
Tätigkeit der FINMA. Über die letzten Jahre erliess die FINMA
durchschnittlich mehr als zehn sanktionierende Enforcementverfügungen
pro Jahr in diesem Bereich. Dabei ergriff sie Massnahmen, welche von der
Auflösung einer Bank über den Bewilligungsentzug einer
Treuhandgesellschaft bis zur Gewinneinziehungen reichten. Bei
Beaufsichtigten setzte sie zudem Anpassungen von Governance-Strukturen
durch oder schränkte neue Geschäftstätigkeiten erheblich ein. Wegen
schweren Verletzungen der Sorgfaltspflichten sprach die FINMA in den
letzten fünf Jahren zudem sechs Berufsverbote gegen Bankmanager aus und
eröffnete dieses Jahr Enforcementverfahren gegen sechs weitere
Funktionsträger von Banken, vier davon im Zusammenhang mit dem Fall
1MDB.
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch