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Letzigrund – Implenia legt bei Werklohnklage Beschwerde beim Bundesgericht ein | Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn ist für die ganze Industrie entscheidend | Oberste Instanz soll Klarheit schaffen Montag, 17. Oktober 2016 - 07:00

M E D I E N M I T T E I L U N G

Letzigrund – Implenia legt bei Werklohnklage Beschwerde beim Bundesgericht ein | Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn ist für die ganze Industrie entscheidend | Oberste Instanz soll Klarheit schaffen

Dietlikon, 17. Oktober 2016 – Implenia zieht das Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. September 2016 im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Letzigrund-Stadions ans Bundesgericht weiter. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn ist nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.

Implenia hat das von der Stadt Zürich bestellte Letzigrund-Stadion einschliesslich aller von der Stadt gewünschten technischen und zeitlichen Änderungen gebaut. Deshalb geht Implenia unverändert davon aus, dass die offenen Rechnungen von rund CHF 20 Mio. bezahlt werden.