Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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Vontobel: Erläuterung zur Pressemitteilung vom 22. Dezember 2016 Mittwoch, 28. Dezember 2016 - 10:36

        27. Dezember 2016

 

Die Pressemitteilung von Vontobel vom 22. Dezember (Link zur Medienmitteilung) konnte gegebenenfalls so ausgelegt werden, dass Vontobel diese Angelegenheit gemäß dem Programm für Schweizer Banken gelöst beziehungsweise eine Verfügung vom amerikanischen Department of Justice erhalten habe. Dies ist nicht der Fall. Der erste Satz der Pressemitteilung vom 22. Dezember stellte lediglich klar, dass Vontobel und ihre Rechtsanwälte 2013 zu dem Schluss kamen, dass die Bank gegen keine US-amerikanischen Steuergesetze verstoßen hat und bereits vor der Ankündigung des US Programms proaktiv in Gespräche mit dem Department of Justice eingetreten war. Die Bank hat weder ein „non-prosecution agreement“ noch einen sogenannten „non-target letter“ beantragt und auch keines von beidem erhalten.

 

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