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Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig Dienstag, 26. März 2013 - 07:00

Luzern, 26. März 2013

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hiess mit Urteil vom 29. Januar 2013 die Beschwerde der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) gegen die Teilverfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) betreffend der deklarierten Netzkosten im Grundsatz gut und wies sie zur Neubeurteilung an die ElCom zurück. Gegen das Urteil des BVGer ist keine Beschwerde erhoben worden, weshalb dieses nun rechtskräftig ist. CKW hat das Urteil geprüft und begrüsst den Entscheid des BVGer. Die hierfür gebildeten Rückstellungen im Umfang von knapp 47 Mio. CHF werden deshalb im laufenden Geschäftsjahr aufgelöst.

Die ElCom hatte mit ihrer Teilverfügung vom 7. Juli 2011 entschieden, dass sie die von CKW deklarierten Netzkosten für das Geschäftsjahr 2008/09 nicht vollumfänglich anerkenne. Aufgrund der Tragweite des Entscheids auch für weitere Geschäftsjahre reichte CKW gegen diese Teilverfügung Beschwerde beim BVGer ein. Für den nicht anerkannten Teil der Betriebs- und Kapitalkosten hat CKW für die Geschäftsjahre bis zum 30. September 2012 Rückstellungen von knapp 47 Mio. CHF gebildet. Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des BVGer und der damit verbundenen grundsätzlichen Bestätigung, dass die Deklaration der Netzkosten rechtskonform und sachgerecht erfolgte, wird diese Rückstellung im laufenden Geschäftsjahr 2012/13 aufgelöst.