Die Credit Suisse veröffentlicht ihren Geschäftsbericht 2016 und die Traktanden für die Generalversammlung vom 28. April 2017 Freitag, 24. März 2017 - 07:00
Die Credit Suisse veröffentlicht ihren Geschäftsbericht 2016 und die Traktanden für die Generalversammlung vom 28. April 2017
24.03.2017
Information
Christoph Meier, Media Relations Credit Suisse AG, tel. +41 844 33 88 44, media.relations@credit-suisse.com
Adam Gishen, Investor Relations Credit Suisse AG, tel. +41 44 333 71 49, investor.relations@credit-suisse.com
Der Geschäftsbericht 2016 ist ab heute 07.00 Uhr MEZ online verfügbar. Gleichzeitig veröffentlicht die Credit Suisse ihren Bericht Unternehmerische Verantwortung und ihr Unternehmensprofil für 2016.
Der Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG hat heute die Traktanden für die ordentliche Generalversammlung vom 28. April 2017 veröffentlicht, diese beinhalten unter anderem:
- Antrag für die Ausschüttung an die Aktionäre für das Geschäftsjahr 2016 von CHF 0.70 je Namenaktie nach Wahl der Aktionäre entweder in Aktien oder in bar oder in einer Kombination davon (Wahldividende).
- Antrag zur Erhöhung des genehmigten Kapitals zwecks Bedienung der Wahldividende 2017.
- Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2016.
- Vorschlag zur Wahl von Andreas Gottschling und Alexandre Zeller als neue Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr.
- Noreen Doyle und Jean Lanier, deren Amtszeiten auslaufen, sowie Jassim Bin Hamad J.J. Al Thani treten nicht zur Wiederwahl in den Verwaltungsrat an. Noreen Doyle wird weiterhin den Vorsitz der Credit Suisse International und der Credit Suisse Securities (Europe) Limited, unserer Tochtergesellschaften in Grossbritannien, haben.
- Der Präsident des Verwaltungsrats und alle weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats stellen sich zur Wiederwahl.
Ereignis nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkung auf die Ergebnisse für das Gesamtjahr 2016:
- Die Credit Suisse hat einen Grundsatzvergleich mit dem National Credit Union Administration Board (NCUA) geschlossen, um die Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Geschäft mit Residential Mortgage-backed Securities (RMBS) beizulegen. Dieses nach dem Berichtszeitraum eingetretene zu berücksichtigende Ereignis führte zu einer Anpassung der ausgewiesenen Ergebnisse für das Gesamtjahr 2016.
Die Credit Suisse Group AG und die Credit Suisse AG haben heute ihren Geschäftsbericht 2016 veröffentlicht. Er enthält auch die geprüfte Jahresrechnung und den Vergütungsbericht der Credit Suisse. Zudem wurden der Bericht Unternehmerische Verantwortung und das Unternehmensprofil veröffentlicht. Ferner hat der Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG heute seine Traktanden für die Generalversammlung vom 28. April 2017 bekannt gegeben.
Anpassung der ausgewiesenen Ergebnisse für das Gesamtjahr 2016
Die vorläufigen Ergebnisse der Credit Suisse für 2016 wurden angepasst, um eine zusätzliche Belastung von CHF 272 Mio. nach Steuern zu berücksichtigen. Diese beruht auf einer Erhöhung der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten um CHF 300 Mio. für einen Grundsatzvergleich mit dem NCUA zur Beilegung der Angelegenheit im Zusammenhang mit dem RMBS-Geschäft. Infolge dieser Anpassung stieg der den Aktionären zurechenbare Reinverlust für 2016 im vierten Quartal 2016 auf CHF 2’619 Mio. und im Gesamtjahr 2016 auf CHF 2’710 Mio. Im Vergleich dazu belief sich der Nettoverlust im vierten Quartal 2015 auf CHF 5’828 Mio. und im Gesamtjahr 2015 auf CHF 2ֹ’944 Mio. Die Credit Suisse wies eine Quote des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis von 11,5% aus, und die Leverage Ratio des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis belief sich per Ende 2016 nach Berücksichtigung dieser Belastung auf 3,2%.
Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen
Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre zur Erhöhung des genehmigten Kapitals für Aktien- oder Wahldividenden beantragt der Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2016 eine Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 0.70 je Namenaktie nach Wahl der Aktionäre entweder in Aktien oder in bar oder in einer Kombination davon (Wahldividende). Dies erlaubt der Credit Suisse Group AG, eine Ausschüttung zugunsten der Aktionäre vorzunehmen und in Bezug auf die Aktionäre, die einen Aktienbezug wählen, das entsprechende Eigenkapital in der Gesellschaft zu bewahren und damit die Kapitalbasis im Hinblick auf regulatorische Anforderungen zu stärken. Die Aktionäre können zwischen einer Barausschüttung von CHF 0.70 je Namenaktie und dem kostenlosen Bezug neuer Aktien wählen. Einschränkungen unter ausländischen Rechtsordnungen hinsichtlich des Bezugs dieser neuen Aktien bleiben vorbehalten. Wird auf eine Wahl verzichtet, erfolgt die Ausschüttung vollständig in bar.
Sowohl die Lieferung der neuen Aktien als auch die Barausschüttung sind für den 30. Mai 2017 vorgesehen. Der Ausgabepreis der neuen Aktien bestimmt sich aufgrund des fünftägigen Durchschnitts der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der an der SIX Swiss Exchange AG gehandelten Aktien der Credit Suisse Group AG vom 18. bis zum 24. Mai 2017 abzüglich eines Abschlags von 8%.
Falls die Generalversammlung der Erhöhung des genehmigten Kapitals für die Bedienung der Wahldividende 2017 nicht zustimmt, entfällt die Ausschüttung.
Weiterführende Informationen zur Wahldividende finden sich in der «Aktionärsinformation – Zusammenfassendes Dokument», die auf der Website der Credit Suisse verfügbar ist unter:
www.credit-suisse.com/gv
Genehmigtes Kapital für die Wahldividende
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, bei der Generalversammlung die Höhe des genehmigten Kapitals für die Bedienung der Wahldividende 2017 festzulegen.
Für die Bedienung der Wahldividende 2017 beantragt der Verwaltungsrat, das genehmigte Kapital von gegenwärtig CHF 6’299’274.64 (entsprechend 157’481’866 Namenaktien) um 80’518’134 Aktien auf CHF 9’520’000 (entsprechend 238’000’000 Namenaktien) zu erhöhen und Art. 27 der Statuten entsprechend zu ändern. Falls die Generalversammlung diesen Antrag nicht unterstützt, entfällt die Ausschüttung.
Genehmigung der Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften stimmt die Generalversammlung gesondert und mit bindender Wirkung über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ab.
Die Vergütung des Verwaltungsrats genehmigt die Generalversammlung jährlich im Voraus und für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Um Flexibilität bei der Abstimmung der Genehmigungsperioden mit den Vergütungsplänen zu haben, legt der Verwaltungsrat für die Vergütung der Geschäftsleitung jeweils in seinem Antrag an die Generalversammlung fest, ob die Genehmigung durch die Generalversammlung prospektiv oder retrospektiv erfolgt und für welche Periode. Für die Generalversammlung 2017 hat der Verwaltungsrat entschieden, der Generalversammlung den fixen Teil der Vergütung und die langfristige leistungsbezogene Vergütung der Geschäftsleitung im Voraus zur Genehmigung vorzulegen, während die kurzfristigen variablen Vergütungselemente im Nachhinein genehmigt werden sollen.
Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrats von CHF 12,5 Mio. für die Periode bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018 zu genehmigen. Weiter beantragt der Verwaltungsrat, den Betrag von CHF 25,99 Mio. für die kurzfristige variable Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016 zu genehmigen. Zudem beantragt der Verwaltungsrat, den Gesamtbetrag von maximal CHF 31,0 Mio. für die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für die Periode bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018 und den Betrag von maximal CHF 52,0 Millionen für die langfristige leistungsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 zu genehmigen.
Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2016
Der Vergütungsbericht 2016, der Teil des Geschäftsberichts der Credit Suisse Group AG ist, wird der Generalversammlung wie in den vergangenen Jahren zur Konsultativabstimmung vorgelegt.
Änderungen innerhalb des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG schlägt Andreas Gottschling und Alexandre Zeller an der Generalversammlung vom 28. April 2017 neu zur Wahl als nicht exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr vor. Andreas Gottschling verfügt über langjährige internationale Erfahrung, ausgewiesene Führungsqualitäten und fundierte Kenntnisse im Risikomanagement und zum Thema regulatorisches Kapital. Alexandre Zeller hat eine hervorragende Erfolgsbilanz in der Finanzdienstleistungsbranche vorzuweisen und verfügt über umfangreiche Erfahrung, insbesondere in unserem wichtigen Heimmarkt Schweiz.
Andreas Gottschling war von 2013 bis 2016 Vorstandsmitglied und Chief Risk Officer der Erste Group Bank AG in Wien. Von 2012 bis 2013 war er als Senior-Berater mit dem Schwerpunkt Risikomanagement bei McKinsey & Company in Zürich tätig. Er arbeitete von 2005 bis 2012 bei der Deutschen Bank in London und Frankfurt als Mitglied des Risk Executive Committee und Bereichsvorstand, mit zusätzlicher Verantwortung als globaler Leiter des Operational Risk Management von 2006 bis 2010. Andreas Gottschling leitete von 2003 bis 2005 den Bereich Quantitative Research bei LGT Capital Management in Pfäffikon. Von 2000 bis 2003 war er Berater bei Euroquants in Frankenthal und Professor für Finanzwissenschaft an der Washington State University. Seine Berufslaufbahn begann er 1997 im Research der Deutschen Bank. Andreas Gottschling studierte Mathematik und Wirtschaftswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Harvard University. Er hat sein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der University of California in San Diego mit einem Master-Diplom und einem Doktortitel abgeschlossen. Andreas Gottschling ist deutscher Staatsangehöriger.
Alexandre Zeller wurde per 1. Oktober 2016 zum Präsidenten des Verwaltungsrats der Credit Suisse (Schweiz) AG ernannt. Davor war er ab Mai 2013 Präsident des Verwaltungsrats der SIX Group AG. Nach Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaft an der Universität Lausanne und an der Harvard Business School in Boston (Advanced Management Program) war er von 1984 bis 1987 im Bereich International Operational Audit bei Nestlé in Vevey tätig. Anschliessend hatte er bis 2002 verschiedene Funktionen bei der Credit Suisse in Zürich inne, unter anderem wurde er 1999 in die Geschäftsleitung des Private Banking Switzerland berufen und 2002 zum CEO des Private Banking Switzerland ernannt. Nach seiner Tätigkeit als CEO bei der Banque Cantonale Vaudoise in Lausanne von 2002 bis 2008 wechselte er zur HSBC Private Bank (Suisse) in Genf, wo er bis 2012 als CEO, Country Manager Switzerland und als Regional CEO Global Private Banking EMEA arbeitete. Seit 2012 hat Alexandre Zeller verschiedene Mandate als professionelles Verwaltungsratsmitglied bei verschiedenen Unternehmen und Stiftungen in der Schweiz innegehabt. Alexandre Zeller ist Schweizer Staatsangehöriger.
Noreen Doyle und Jean Lanier, deren Amtszeiten auslaufen, sowie Jassim Bin Hamad J.J. Al Thani treten nicht zur Wiederwahl in den Verwaltungsrat der Credit Suisse Group an.
Verwaltungsratspräsident Urs Rohner und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats stellen sich zur Wiederwahl für eine Amtsdauer von einem Jahr zur Verfügung.
Einladung und Traktanden zur Generalversammlung
Die Einladung und Traktanden für die ordentliche Generalversammlung sowie ein Brief des Präsidenten des Verwaltungsrats an die Aktionäre sind auf der Website der Credit Suisse verfügbar unter:
www.credit-suisse.com/gv
Geschäftsbericht 2016
Der Geschäftsbericht 2016 enthält eine detaillierte Beschreibung der Strategie, der Organisationsstruktur, der Corporate Governance einschliesslich Vergütungspraxis sowie des Rahmenwerks für den Bereich Treasury und das Risikomanagement der Gruppe. Zudem enthält er eine Übersicht über die Betriebs- und Finanzergebnisse der Gruppe sowie die geprüfte Jahresrechnung der Credit Suisse.
Die Credit Suisse hat ihren Bericht Unternehmerische Verantwortung und ihr Unternehmensprofil für 2016 veröffentlicht. Der Bericht Unternehmerische Verantwortung 2016 zeigt, wie die Credit Suisse im Bankgeschäft ihre vielfältige Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt wahrnimmt. Das Unternehmensprofil 2016 enthält eine Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung und der Organisationsstruktur der Credit Suisse Group AG.
Alle Dokumente sind ab heute 07.00 Uhr MEZ auf der Website der Credit Suisse verfügbar und können in gedruckter Form kostenlos unter www.credit-suisse.com/ar bezogen werden.
Der Geschäftsbericht 2016 auf Formular 20-F wird bei der US Securities and Exchange Commission im Laufe des heutigen Tages, des 24. März 2017, eingereicht und ist dann verfügbar unter:
www.credit-suisse.com/sec
Ergebnisse für das erste Quartal 2017
Die Credit Suisse wird die Ergebnisse für das erste Quartal 2017 am 26. April 2017 um 07.00 Uhr MEZ.
Credit Suisse AG
Die Credit Suisse AG ist einer der weltweit führenden Finanzdienstleister und gehört zur Unternehmensgruppe der Credit Suisse (nachfolgend «die Credit Suisse»). Als integrierte Bank kann die Credit Suisse ihren Kunden ihre Expertise aus Private Banking, Investment Banking und Asset Management aus einer Hand anbieten. Die Credit Suisse bietet Unternehmen, institutionellen Kunden und vermögenden Privatkunden weltweit sowie Retailkunden in der Schweiz fachspezifische Beratung, umfassende Lösungen und innovative Produkte. Die Credit Suisse mit Hauptsitz in Zürich ist in rund 50 Ländern tätig und beschäftigt etwa 47’170 Mitarbeitende. Die Namenaktien (CSGN) der Credit Suisse Group AG, der Muttergesellschaft der Credit Suisse, sind in der Schweiz sowie, in Form von American Depositary Shares (CS), in New York kotiert. Weitere Informationen über die Credit Suisse finden Sie unter www.credit-suisse.com.
Eine Zusammenfassung mit dem Titel «Aktionärsinformation – Zusammenfassendes Dokument» mit ausführlicheren Angaben zur Ausschüttung in neuen Namenaktien steht für die Aktionäre der Credit Suisse Group bereit. Die Bedingungen für die Ausübung dieser Wahlmöglichkeit, einschliesslich allfälliger Einschränkungen der Verfügbarkeit für bestimmte Aktionäre der Credit Suisse Group, sind in diesem zusammenfassenden Dokument spezifiziert. Diese Medienmitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Zeichnung beziehungsweise eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufs- oder Zeichnungsangebots von Wertschriften der Credit Suisse Group dar. Sie (beziehungsweise Teile von ihr) oder die Tatsache ihrer Verbreitung kann auch nicht als Vertrags- oder Entscheidungsgrundlage für entsprechende Verträge verwendet werden. Diese Medienmitteilung stellt auch keinen Emissionsprospekt im Sinne von anwendbaren Gesetzen dar. Die berechtigten Aktionäre sollten ihre Entscheidung für eine Barausschüttung oder eine Ausschüttung in Form von neuen Aktien der Credit Suisse Group im Rahmen der Ausschüttung für 2016 ausschliesslich auf Grundlage der entsprechenden Konditionen für die Ausschüttung 2016 und der zusätzlichen Informationen in den relevanten Dokumenten fällen. Diese Medienmitteilung stellt keine Empfehlung für Aktionäre dar, im Rahmen der Ausschüttung für 2016 die Ausschüttung in Form neuer Aktien der Credit Suisse Group zu wählen. Berechtigten Aktionären wird zudem empfohlen, erst nach Rücksprache mit ihrer Bank, ihrem Steuer- oder Finanzberater eine Entscheidung zu treffen.
Per 1. Januar 2013 wurde in der Schweiz das Basel-III-Regelwerk zusammen mit der «Too Big To Fail»-Regulierung und den zugehörigen Vorschriften (unter Einhaltung gewisser Übergangsfristen für die einzelnen Bestimmungen) eingeführt. Per 1. Januar 2015 wurde das Regelwerk der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) bezüglich der Leverage Ratio, wie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegeben, durch die FINMA in der Schweiz eingeführt. Unsere diesbezüglichen Offenlegungen erfolgen im Einklang mit der Auslegung der entsprechenden Anforderungen, einschliesslich relevanter Annahmen. Änderungen in der Auslegung dieser Anforderungen in der Schweiz oder in unseren Annahmen oder Schätzungen könnten zu Zahlenangaben führen, die von den vorliegenden abweichen.
Falls nichts anderes vermerkt ist, basiert die Leverage-Risikoposition auf dem BIZ-Regelwerk bezüglich der Leverage Ratio und umfasst bilanzwirksame Aktiven für das Periodenende und vorgeschriebene regulatorische Anpassungen. Seit 2015 berechnet sich die Schweizer Leverage Ratio anhand des Schweizer Gesamtkapitals, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende. Die Tier 1 Leverage Ratio auf Look-through-Basis (BIZ) und die Leverage Ratio des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis berechnen sich anhand des BIZ-Kernkapitals (Tier 1) auf Look-through-Basis bzw. des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende.
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