| | Anpassung der Statuten führt zur Aufhebung des KonsortialvertragsBaar, 26. April 2017: Die am 21. April 2017 von der Generalversammlung der Allreal Holding AG angenommenen Statutenänderungen resultierten per 24. April 2017 in der Aufhebung des Konsortialvertrags, der bisher die schweizerische Beherrschung der Gesellschaft durch ein Kernaktionariat sicherstellte.Um den Vorschriften der «Lex Koller» Genüge zu tun, bestand zwischen grösseren Schweizer Aktionären ein Aktionärbindungsvertrag, unter dem sich die beteiligten Aktionäre verpflichteten, gemeinsam eine bestimmende Mehrheit des Aktienkapitals der Allreal Holding AG zu halten.Da der vom Gesetzgeber verlangte Nachweis der schweizerischen Beherrschung der Gesellschaft über die von der Generalversammlung der Allreal Holding AG am 21. April 2017 verabschiedeten Statutenänderungen (Vinkulierung) erbracht werden kann, erfolgte die Auflösung des Aktionärspools per 24. April 2017.Per 25. April 2017 hatte die Gesellschaft Kenntnis von folgenden Grossaktionären mit einer Beteiligung von über drei Prozent:- Helvetia Gruppe: 10.68%
- PKE Vorsorgestiftung Energie: 4.35%
- Pensionskasse Rheinmetall: 3.76%
- Mobiliar Gruppe: 3.52%
- Gastrosocial Pensionskasse: 3.44%
- Basellandschaftliche Pensionskasse: 3.11%
- Blackrock Inc.: 3.07%
Allreal-Gruppe Allreal kombiniert ein ertragsstabiles Immobilienportfolio mit der Tätigkeit des Generalunternehmers (Projektentwicklung und Realisation). Der Wert des Immobilienportfolios beläuft sich auf CHF 3.57 Milliarden. Im Geschäftsjahr 2016 betrug das abgewickelte Projektvolumen CHF 494 Millionen. In Zürich, Bern, Cham und St. Gallen beschäftigt das Immobilienunternehmen über 290 Mitarbeitende. Allreal, mit operativem Sitz in Zürich, ist ausschliesslich in der Schweiz tätig. Die Aktien der Allreal Holding AG sind an der Börse kotiert. |
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