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nebag ag: Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates Freitag, 12. Mai 2017 - 19:00

nebag ag / Schlagwort(e): Generalversammlung/Generalversammlung
Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates

12.05.2017 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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21. ordentliche Generalversammlung vom 12. Mai 2017

- Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates

- Ausschüttung von CHF 0.70 pro Namenaktie im Rahmen einer
Kapitalherabsetzung mit Valuta 28. Juli 2017


Präsenz
Heute fand im Zunfthaus zur Zimmerleuten die 21. ordentliche
Generalversammlung der nebag ag statt. An der Generalversammlung nahmen 110
Aktionäre teil, 165 Aktionäre liessen ihre Stimme durch den unab-hängigen
Stimmrechtsvertreter vertreten. Es waren insgesamt 49.67% des
stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.

Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates
Die Aktionäre haben allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt. Die
Generalversammlung beschloss insbesondere, für das Geschäftsjahr 2016 eine
Ausschüttung von CHF 0.70 pro Aktie vorzunehmen und erneuerte das genehmigte
Kapital in vollem Umfang. Insgesamt wird im Rahmen einer Kapitalherabsetzung
der Betrag von CHF 6.39 Mio. ausgeschüttet. Die Nennwertrückzahlung an die
Aktionäre ist verrechnungs-steuerfrei und wird mit Valuta 28. Juli 2017
ausbezahlt.

Alle zur Wiederwahl vorgeschlagenen Verwaltungsräte wurden für ein weiteres
Amtsjahr bestätigt. Martin Wipfli wurde als Präsident des Verwaltungsrats
wiedergewählt.

Die Aktionäre genehmigten auch das vom Verwaltungsrat beantragte genehmigte
Kapital im Umfang von maximal CHF 15'064'496.70 durch die Ausgabe von
maximal 4'564'999 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF
3.30. Damit kann die nebag ag auf grosses Investoreninteresse reagieren und
schnell und flexibel neue Beteiligungen erwerben oder bestehende
Beteiligungen ausbauen.

Resultat bis zur GV 2017: Anstieg des inneren Werts pro Aktie um CHF 0.89
auf CHF 10.92
Im laufenden Geschäftsjahr stieg der innere Wert der Gesellschaft um CHF
0.89 auf CHF 10.92. Der NAV wird täglich berechnet und kann unter
www.nebag.ch aufgerufen werden.

Zürich, 12. Mai 2017

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich
Tel.: +41 (0)79 346 41 31
Fax: +41 (0)43 243 07 91
E-Mail: info@nebag.ch
Internet: www.nebag.ch


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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