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Credit Suisse Group AG gibt Ergebnisse der Bezugsrechtsemission bekannt Mittwoch, 07. Juni 2017 - 18:30

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Die Credit Suisse Group AG gab heute die Ergebnisse der Kapitalerhöhung durch eine Bezugsrechtsemission bekannt, die von den Aktionärinnen und Aktionären an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 18. Mai 2017 genehmigt worden war. Bis zum Ende der Ausübungsfrist der Bezugsrechte am 7. Juni 2017, 12 Uhr MESZ, wurden 99,2% der Bezugsrechte ausgeübt. Dies entspricht 390‘206‘406 Namenaktien, die neu gezeichnet wurden. Die 3‘026‘166 neu auszugebenden Namenaktien, für die die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, werden wir voraussichtlich am Markt verkaufen. Der Nettoerlös der Bezugsrechtsemission für die Credit Suisse Group AG beläuft sich auf etwa CHF 4,1 Mia.

Im Rahmen der Bezugsrechtsemission wurden den bestehenden Aktionären der Credit Suisse Group AG 393’232’572 neu auszugebende Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.04 angeboten. Sie erhielten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 22. Mai 2017 (nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange) hielten. Darin eingeschlossen waren auch jene neuen Aktien, die gemäss Genehmigung der ordentlichen Generalversammlung vom 28. April 2017 im Rahmen der Wahldividende für das Geschäftsjahr 2016 ausgegeben worden waren. Elf solche Bezugsrechte berechtigten deren Inhaber dazu – vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen durch lokale Gesetze –, zwei neu auszugebende Namenaktien zum Bezugspreis von CHF 10.80 pro Aktie zu erwerben.

Bis zum Ende der Ausübungsfrist der Bezugsrechte am 7. Juni 2017, 12 Uhr MESZ, wurden Bezugsrechte für 390‘206‘406 neu auszugebende Namenaktien oder 99,2% der neu auszugebenden Namenaktien ausgeübt. Die 3‘026‘166 neu auszugebenden Namenaktien, für die die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, werden wir voraussichtlich am Markt verkaufen.

Der Nettoerlös der Bezugsrechtsemission für die Credit Suisse Group AG beläuft sich auf etwa CHF 4,1 Mia. Aufgrund der Bezugsrechtsemission erhöhte sich die Anzahl der ausgegebenen Namenaktien der Credit Suisse Group AG auf 2’556’011’720. Das ausgegebene Aktienkapital der Credit Suisse Group AG stieg um CHF 15’729’302.88 von CHF 86’511’165.92 auf CHF 102’240’468.80. Wenn die Bezugsrechtsemission am 31. März 2017 erfolgt wäre, hätte an diesem Tag – auf Grundlage der konsolidierten Kapitalbasis am Ende des ersten Quartals 2017 – die konsolidierte Quote des harten Kernkapitals (CET1) der Credit Suisse Group AG auf Look-through-Basis gemäss BIZ rund 13,4% und die konsolidierte Tier 1 Leverage Ratio auf Look-through-Basis gemäss BIZ rund 5,1% betragen.

Die Kotierung, der erste Handelstag an der SIX Swiss Exchange und die Lieferung der neuen Namenaktien gegen Bezahlung des Bezugspreises sind für den 8. Juni 2017 vorgesehen.

Die Credit Suisse AG agiert als Global Coordinator der Bezugsrechtsemission. Die Deutsche Bank und Morgan Stanley agieren als Joint Lead Managers und Joint Bookrunners; Banca IMI, Banco Santander, BBVA, BNP PARIBAS, BofA Merrill Lynch, Citigroup, Goldman Sachs International, HSBC, ING, J.P. Morgan, Natixis, RBC Capital Markets, Société Générale Corporate & Investment Banking und die UniCredit Bank AG agieren als Joint Bookrunners, und ABN AMRO, die Bank Vontobel, die COMMERZBANK, Crédit Agricole CIB, KBC Securities, Mediobanca, Mizuho International plc, Rabobank, SMBC Nikko und die Zürcher Kantonalbank agieren als Co-Lead Managers.

DISCLAIMER

Wichtiger Hinweis

Dieses Dokument dient der Information der Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse Group AG und der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Aktienkapitalerhöhung, die an der ausserordentlichen Generalversammlung der Credit Suisse Group AG am 18. Mai 2017 genehmigt wurde. Es stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Credit Suisse Group AG dar. Dieses Dokument ist weder ein Emissionsprospekt gemäss Art. 652a des Schweizerischen Obligationenrechts noch ein Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder einer anderen Börse oder eines anderen regulierten Handelsplatzes in der Schweiz noch ein Prospekt gemäss irgendeiner anderen Gesetzgebung oder Regelung. Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in welchen dies gesetzlich unzulässig oder untersagt ist. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots in Rechtsordnungen dar, in denen solche Angebote oder Aufforderungen vor der Registrierung, Befreiung von der Registrierungspflicht oder Qualifikation nach den dortigen Wertschriftengesetzen nicht zulässig sind. Eine Entscheidung für eine Teilnahme an der Bezugsrechtsemission der Credit Suisse Group AG, die von der ausserordentlichen Generalversammlung am 18. Mai 2017 genehmigt wurde, sollte ausschliesslich auf Basis des von der Credit Suisse Group AG zu diesem Zweck veröffentlichten Emissions- und Kotierungsprospekts und nicht anhand dieses Dokuments getroffen werden.

Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verteilt oder anderweitig dorthin übertragen werden oder an US-Personen (gemäss Definition des Securities Act) oder an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den Vereinigten Staaten verteilt oder anderweitig übertragen werden. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertschriften in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin genannten Aktien sind nicht und werden nicht gemäss dem Securities Act oder dem Recht eines Staates registriert und dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht gemäss dem Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot solcher Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Wertschriften in Grossbritannien dar. Es wird kein Prospekt für ein öffentliches Angebot solcher Wertschriften in Grossbritannien veröffentlicht. Dieses Dokument wird nur verteilt und richtet sich nur (i) an Personen, die sich ausserhalb Grossbritanniens befinden, (ii) an Anlagespezialisten («investment professionals»), die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die «Order») fallen, oder (iii) an vermögende Rechtsträger («high net worth entities») und andere Personen, an die es rechtmässig übermittelt werden darf und die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (diese Personen werden gemeinsam als «relevante Personen» bezeichnet). Die Aktien werden ausschliesslich relevanten Personen angeboten. Eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zu einem anderweitigen Erwerb solcher Aktien richten sich ausschliesslich an relevante Personen und werden ausschliesslich mit solchen abgeschlossen. Personen, die nicht als relevante Personen gelten, dürfen keine Handlungen auf Grundlage dieses Dokuments und darin enthaltener Informationen vornehmen oder sich anderweitig auf diese stützen.

Jegliches öffentliche Angebot von Wertschriften, das in Anlehnung an diese Mitteilung in einem Mitgliedstaat des

EWR als erfolgt gilt, der die Richtlinie 2003/71/EG (gemeinsam mit der Änderungsrichtlinie 2010/73/EU, einschliesslich relevanter Umsetzungsmassnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten, die «Prospekt-Richtlinie») umgesetzt hat, richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger im betreffenden Mitgliedstaat im Sinne der Prospekt-Richtlinie.

Stabilization Legend

Stabilization/ICMA.

Aussagen zu Kapital, Liquidität und Leverage

Per 1. Januar 2013 wurde in der Schweiz das Basel-III-Regelwerk zusammen mit der «Too Big To Fail»-Regulierung und den zugehörigen Vorschriften (unter Einhaltung gewisser Übergangsfristen für die einzelnen Bestimmungen) eingeführt. Per 1. Januar 2015 wurde das Regelwerk der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) bezüglich der Leverage Ratio, wie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegeben, durch die FINMA in der Schweiz eingeführt. Unsere diesbezüglichen Offenlegungen erfolgen im Einklang mit der Auslegung der entsprechenden Anforderungen, einschliesslich relevanter Annahmen. Änderungen in der Auslegung dieser Anforderungen in der Schweiz oder in unseren Annahmen oder Schätzungen könnten zu Zahlenangaben führen, die von den vorliegenden abweichen. Die Angaben zu Kapitalbeträgen und -quoten für Zeiträume vor 2013 wurden auf Basis von Schätzungen so berechnet, als wäre das Basel-III-Regelwerk in diesen Zeiträumen bereits in der Schweiz implementiert gewesen.

Falls nichts anderes vermerkt ist, basiert die Leverage-Risikoposition auf dem BIZ-Regelwerk bezüglich der Leverage Ratio und umfasst bilanzwirksame Aktiven für das Periodenende und vorgeschriebene regulatorische Anpassungen. Seit 2015 berechnet sich die Schweizer Leverage Ratio anhand des Schweizer Gesamtkapitals, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende. Die Tier 1 Leverage Ratio auf Look-through-Basis (BIZ) und die Leverage Ratio des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis berechnen sich anhand des BIZ-Kernkapitals (Tier 1) auf Look-through-Basis bzw. des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende.

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über die künftige Entwicklung

Die vorliegende Medienmitteilung enthält Aussagen über die künftige Entwicklung («forward-looking statements»). Auch in Zukunft können wir oder Dritte in unserem Namen Aussagen über künftige Entwicklungen machen. Solche Aussagen über künftige Entwicklungen betreffen insbesondere:

  • unsere Pläne oder Ziele;
  • unsere künftigen wirtschaftlichen Leistungen oder Aussichten;
  • die möglichen Auswirkungen bestimmter Unwägbarkeiten auf unseren künftigen Erfolg; sowie
  • Annahmen, die solchen Aussagen zugrunde liegen.

Wörter wie «glauben», «annehmen», «erwarten», «beabsichtigen» oder «planen» und ähnliche Ausdrücke sollen Aussagen über die künftige Entwicklung kenntlich machen, sind aber nicht das einzige Mittel, um solche Aussagen zu kennzeichnen. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen über die künftige Entwicklung zu aktualisieren, sofern wir nicht durch anwendbare Wertpapiergesetze dazu verpflichtet sind.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten, und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und andere Ergebnisse, die in Aussagen über die künftige Entwicklung beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Dazu zählen:

  • die Fähigkeit, eine ausreichende Liquidität aufrechtzuerhalten und auf die Kapitalmärkte zuzugreifen;
  • Marktvolatilität und Zinsschwankungen sowie Entwicklungen mit Einfluss auf die Höhe der Zinssätze;
  • die Stärke der Weltwirtschaft im Allgemeinen und der Wirtschaft der Länder, in denen wir tätig sind, insbesondere das Risiko der anhaltenden langsamen Wirtschaftserholung oder eines Konjunkturabschwungs in den USA und in anderen Industrieländern oder in Schwellenländern im Jahr 2017 und danach;
  • die direkten und indirekten Auswirkungen einer Verschlechterung oder einer langsamen Erholung der privaten und gewerblichen Immobilienmärkte;
  • negative Ratingmassnahmen von Ratingagenturen in Bezug auf uns, auf Emittenten von Staatsanleihen, auf strukturierte Kreditprodukte oder andere kreditbezogene Risiken;
  • die Fähigkeit, unsere strategischen Ziele zu erreichen, einschliesslich im Hinblick auf Kosteneffizienz, Netto-Neugelder, Vorsteuergewinn/(-verlust), Kapitalquoten und Rendite auf dem regulatorischen Kapital, die Schwelle für die Leverage-Risikopositionen, die Schwelle für risikogewichtete Aktiven und sonstige Ziele und Vorhaben;
  • die Fähigkeit von Gegenparteien, ihre Verpflichtungen uns gegenüber zu erfüllen;
  • die Auswirkungen und Veränderungen haushalts-, geld-, wechselkurs-, handels- und steuerpolitischer Massnahmen und von Währungsschwankungen;
  • politische und gesellschaftliche Entwicklungen wie Krieg, Unruhen oder terroristische Aktivitäten;
  • die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögen in Ländern, in denen wir tätig sind;
  • betriebliche Faktoren wie Systemausfall, menschliches Versagen oder die nicht ordnungsgemässe Umsetzung von Verfahrensweisen;
  • das Risiko von Cyberangriffen auf unser Geschäft oder unsere Tätigkeit;
  • Massnahmen von Aufsichtsbehörden in Bezug auf unser Geschäft und unsere Praktiken sowie mögliche daraus resultierende Änderungen unserer Geschäftsorganisation, Praktiken und Richtlinien in Ländern, in denen wir tätig sind;
  • die Auswirkungen von Änderungen von Gesetzen, Vorschriften oder Rechnungslegungsgrundsätzen oder -praktiken in Ländern, in denen wir tätig sind;
  • mögliche Auswirkungen vorgeschlagener Änderungen unserer Rechtsstruktur;
  • der Wettbewerb oder Veränderungen unserer Wettbewerbsstellung in Regionen oder Geschäftsbereichen, in denen wir tätig sind;
  • die Fähigkeit, qualifiziertes Personal zu halten und zu gewinnen;
  • die Fähigkeit, unsere Reputation zu wahren und unsere Marke zu fördern;
  • die Fähigkeit, unseren Marktanteil zu steigern und unseren Aufwand zu kontrollieren;
  • technologische Veränderungen;
  • die zeitgerechte Entwicklung und Annahme unserer neuen Produkte und Dienstleistungen und der subjektive Gesamtwert dieser Produkte und Dienstleistungen für deren Benutzer;
  • Akquisitionen einschliesslich der Fähigkeit, akquirierte Unternehmen erfolgreich zu integrieren, sowie Veräusserungen einschliesslich der Fähigkeit, nicht zum Kernvermögen gehörende Vermögenswerte zu verkaufen;
  • der ungünstige Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, aufsichtsbehördlichen Verfahren und anderen Unwägbarkeiten; sowie
  • sonstige unvorhergesehene oder unerwartete Ereignisse und unser Erfolg bei der Bewältigung dieser Vorkommnisse sowie der Risiken, mit denen die genannten Faktoren behaftet sind.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die vorstehende Liste massgebender Faktoren nicht abschliessend ist. Bedenken Sie bei der Beurteilung von Aussagen über die künftige Entwicklung sorgfältig die obigen Faktoren sowie andere Ungewissheiten und Ereignisse, einschliesslich der Informationen unter «Risikofaktoren» in Kapitel I – Informationen zum Unternehmen in unserem Geschäftsbericht 2016.