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Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight Communications AG Montag, 12. Juni 2017 - 08:16
Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight
Communications AG
12.06.2017 / 07:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Ad-hoc-Medienmitteilung
Der Verwaltungsrat der Highlight Event and Entertainment AG hat beschlossen,
sich mit rund 25.0% an der Highlight Communications AG, einer an der
Frankfurter Börse kotierten Schweizer Gesellschaft, zu beteiligen. Die
Highlight Communications AG hat dazu unter Verwendung des genehmigten
Kapitals der Gesellschaft 15.75 Mio. Aktien ausgegeben. Der Bezugspreis
wurde auf EUR 5.20 pro Aktie festgelegt. Das Aktienpaket ist entsprechend
mit rund EUR 81.9 Mio. bewertet. Die Aktien wurden von einer Schweizer Bank
fest übernommen und werden vollumfänglich bei der Highlight Event and
Entertainment AG platziert. Die Aktien werden mit der noch nicht erfolgten
Eintragung in das Handelsregister im Aussenverhältnis geschaffen, sie sind
aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll stimmberechtigt. Die Transaktion
dient der Vorbereitung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der
Constantin Medien AG, die nach der Erhöhung des Kapitals der Highlight
Communications AG noch (unter Hinzurechnung der als Sicherheit an eine
Drittpartei begebenen Aktien) eine Beteiligung von rund 45.40% an der
Highlight Communications AG hält.
Mit der Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC") und der
Platzierung der 15.75 Mio. neuen Aktien bei der Highlight Event and
Entertainment AG ("HLEE") soll die festgefahrene Situation um die Lancierung
eines Übernahmeangebots der HLEE an die Aktionäre der Constantin Medien AG
("CMAG") deblockiert werden.
Mit dem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG
sollen die Stimmenmehrheit und langfristig sämtliche Aktien der CMAG
erworben werden (nachfolgend "Transaktion"). Die HLEE wird auf die genannte
Transaktion unter gewissen derzeit nicht gegebenen Voraussetzungen, wie
namentlich einer gesicherten Finanzierung, hinarbeiten. Eine endgültige
Entscheidung durch den Verwaltungsrat der HLEE ist daher diesbezüglich noch
nicht getroffen worden. Gegebenenfalls wird die Transaktion durch die HLC
unter Beteiligung der HLEE durchgeführt werden.
Die Transaktion ist erforderlich, um die bekannte, für die HLEE und ihre
Aktionäre schädliche Situation zu beenden. Diese besteht unter anderem
darin, dass die CMAG unter dem (nach Ansicht des Verwaltungsrats nichtig
gewählten) Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn und dem
Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel die Stimmrechte der HLEE mehrfach
rechtswidrig ausgeschlossen hat. Die Organe der Zielgesellschaft haben nach
Auffassung des Verwaltungsrats der Gesellschaft, wiederholt massiv gegen
geltende Gesetze verstossen und es ist zu befürchten, dass dieses Verhalten
sich auch in Zukunft fortsetzt. Der Rechtsweg gegen diese Verstösse wurde
beschritten, wird aber ohne die Transaktion noch länger andauern. Aus diesem
Grund hält es der Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft für zwingend
geboten, auf ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG hinzuarbeiten,
um auf diesem Weg nicht nur die Respektierung ihrer Aktionärsrechte
durchzusetzen, sondern um darüber hinaus die Voraussetzung für eine
Optimierung der Konzern- und Führungsstruktur zu schaffen, damit Synergien
wahrgenommen werden können.
Die HLEE muss sich nun an der HLC beteiligen, um die Transaktion zu
deblockieren, weil der Aufsichtsratsvorsitzende der CMAG über eine von ihm
kontrollierte Gesellschaft die Kapitalerhöhung der HLEE, die von der
Generalversammlung am 2. Mai 2017 mit 99.98% der Stimmen (bei einer Präsenz
von 83.88%) rechtmässig beschlossen wurde, in rechtsmissbräuchlicher Weise
torpediert. So hat Dieter Hahn mit einer kurz vor Generalversammlung
erworbenen Splitterbeteiligung von gerade einmal 100 Aktien gegen die
Gesellschaft eine Registersperre erwirkt. Hierdurch sind der Gesellschaft
massive Schäden entstanden. Die Geltendmachung dieser Schäden ist derzeit in
Vorbereitung.
Um die nun durchgeführte Kapitalerhöhung der HLC zu verhindern, hatte die
CMAG bei der HLC ebenfalls eine Registersperre erhoben, die aber vom
zuständigen Zivilkreisgericht Basel-Landschaft unmissverständlich abgewiesen
wurde. Die CMAG kann dieses Urteil weiterziehen.
Die Ausgabe der neu geschaffenen Aktien der HLC im Aussenverhältnis kann
sich dadurch noch verzögern; gemäss Art. 694 OR sind die Aktien mit der
Einzahlung des Ausgabebetrages und dem inzwischen erfolgten
Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats aber bereits voll
stimmberechtigt.
Kontakt:
Highlight Event and Entertainment AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Tel.: +41 41 226 05 97
Fax: +41 41 226 05 98
info@hlee.ch
http://www.hlee.ch
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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