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Israelisches Gericht anerkennt Forderungen von SHL bezüglich Verletzung des Fusionsvertrages Dienstag, 20. Juni 2017 - 07:00

Pressemitteilung

Israelisches Gericht anerkennt Forderungen von SHL bezüglich Verletzung des Fusionsvertrages

Tel Aviv / Zürich, 20. Juni 2017 – SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN, OTCPK: SMDCY) (“SHL”), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, hat heute bekannt gegeben, dass das Amtsgericht von Tel Aviv zugunsten von SHL entschieden hat, welche Forderungen gegenüber Shanghai Jiuchuan Investment (Group) Co. Ltd. geltend gemacht hatte, und die im Zusammenhang mit dem am 1. Dezember 2015 abgeschlossenen Fusionsvertrag stehen (vgl. Jahresabschluss von SHL für 2015, S. 10 et seq. und Seite 95 sowie die Ad-hoc-Publikation vom 18. März 2016). Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass die vorab vereinbarte Entschädigung bei Vertragsverletzung in Höhe von NIS 43'870’00 (CHF 12 Millionen zum aktuellen Wechselkurs), die 10% der Fusionszahlung beträgt, vollständig an SHL auszuzahlen ist, inklusive Zinsen, Anwaltsgebühren und sonstige Ausgaben. Das Gericht hat angeordnet, dass die in Israel hinterlegten Mittel in Höhe von etwa USD 3.5 Millionen innerhalb von sieben Tagen an SHL bezahlt und vom Gesamtbetrag abgezogen werden.

Der Beklagte kann die Entscheidung beim Obersten israelischen Gericht innerhalb von 45 Tagen anfechten.

Für weitere Informationen
Martin Meier-Pfister, IRF Communications, Telefon: +41 43 244 81 40, shl@irfcom.ch