Santhera publiziert Finanzzahlen für das Jahr 2012 und kündigt Restrukturierung an Dienstag, 16. April 2013 - 07:10
Liestal, Schweiz, 16. April 2013 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) veröffentlicht heute die Finanzergebnisse für das Jahr 2012. Das operative Ergebnis (-31,2 Millionen CHF) und das Nettoergebnis (-31,4 Millionen CHF) erhöhten sich aufgrund nicht liquiditätswirksamer Abschreibungen. Der Nettomittelverbrauch konnte auf 11,1 Millionen CHF reduziert werden, so dass das Unternehmen zum Jahresende 2012 noch über flüssige Mittel in der Höhe von 12,3 Millionen CHF verfügte. Weitere operative und finanzielle Restrukturierungsmassnahmen sollen die Finanzierung des Unternehmens sicherstellen. Die Aktionäre von Santhera sind auf den 13. Mai 2013 zur Generalversammlung eingeladen, um über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens zu befinden.
Finanzkennzahlen 2012
| (IFRS, konsolidiert, in TCHF) | 2012 | 2011 |
| Flüssige Mittel | 12 283 | 23 406 |
| Nettomittelverbrauch | -11 123 | -20 276 |
| Nettoumsätze | 3 538 | 3 265 |
| Total operative Aufwendungen | -34 701 | -30 517 |
| Operatives Ergebnis | -31 155 | -27 213 |
| Nettoergebnis | -31 448 | -27 838 |
12,3 Millionen CHF liquide Mittel Ende 2012 und signifikant reduzierter Barmittelverbrauch
Am 31. Dezember 2012 verfügte Santhera über 12,3 Millionen CHF flüssige Mittel (2011: 23,4 Millionen CHF). Der Nettobarmittelverbrauch belief sich auf 11,1 Millionen CHF (2011: 20,3 Millionen CHF), wobei der monatliche Cash-Verbrauch auf 0,9 Millionen CHF (2011: 1,7 Millionen CHF) gesenkt werden konnte. Zum Jahresende 2012 betrug das Eigenkapital 11,7 Millionen CHF (2011: 43,0 Millionen CHF).
Umsätze aus Produktverkäufen
Im Jahr 2012 generierte Catena® Nettoumsätze von 3,5 Millionen CHF, was einer leichten Steigerung von 8,4% gegenüber Vorjahr (2011: 3,3 Millionen CHF) entspricht. Die Produktverkäufe stammten in erster Linie aus Kanada sowie Umsätzen aus dem Named-Patient-Programm in Europa und anderen Ländern. Die operativen Aufwendungen betrugen 34,7 Millionen CHF (2011: 30,5 Millionen CHF). Der Anstieg des operativen Resultats auf -31,2 Millionen CHF (2011: -27,2 Millionen CHF) ist in erster Linie auf Rückstellungen für immaterielle Werte und Abschreibungen von Inventar zurückzuführen. Diese nicht liquiditätswirksamen Positionen wurden Forschung und Entwicklung (F+E) zugerechnet. Als Folge stiegen die F+E-Ausgaben auf 28,7 Millionen CHF (2011: 18,1 Millionen CHF). Die Ausgaben für Marketing und Vertrieb gingen weiter zurück auf 1,8 Millionen CHF (2011: 2,1 Millionen CHF), während die Verwaltungs- und allgemeinen Ausgaben auf 4,1 Millionen CHF (2011: 10,2 Millionen CHF inklusive Kosten für Restrukturierung) um mehr als die Hälfte reduziert wurden. Für das Jahr 2012 weist Santhera ein Nettoergebnis von -31,4 Millionen CHF (2011: -27,8 Millionen CHF) aus.
Am 27. Februar 2013 gab Santhera den freiwilligen Rückzug von Catena® vom kanadischen Markt per 30. April 2013 bekannt. Dieser Schritt erfolgte nach der Prüfung weiterer klinischer Daten von Friedreich-Ataxie-Patienten und nach Rücksprache mit Health Canada, der kanadischen Gesundheitsbehörde.
Ausblick
Die aktuellen finanziellen Reserven sind für die Weiterführung des Unternehmens unter der Annahme eines Going-concerns unzureichend. Um die geplanten Geschäftsaktivitäten bis ins vierte Quartal 2013 fortführen zu können, ist Santhera auf weitere Finanzmittel angewiesen.
Santhera hatte im Jahr 2011 bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) einen Antrag auf Marktzulassung von Raxone® in Leber Hereditärer Optikusneuropathie (LHON) eingereicht und im Januar 2013 eine negative Empfehlung des zuständigen Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) erhalten. Aus strategischen Überlegungen zog das Unternehmen im März 2013 den Zulassungsantrag zurück. Santhera beabsichtigt einen neuen Zulassungsantrag für Raxone® einzureichen gestützt auf weitere klinische Befunde, welche die Wirksamkeit von Raxone® weiter belegen sollen. Santhera plant die Neueinreichung des Zulassungsantrags gegen Jahresende 2013.
Damit ein neues Dossier eingereicht und die Geschäftstätigkeit bis zum Entscheid des CHMP fortgeführt werden können, sind zusätzliche Finanzmittel nötig. Aus diesem Grund setzt Santhera weitere Restrukturierungsmassnahmen um. Diese umfassen einen Stellenabbau, Einsparungen bei den operativen Kosten sowie eine Verringerung der finanziellen Verpflichtungen (Mietvertrag und andere).
Daneben prüft das Management weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie einen Zusammenschluss, einen Verkauf oder die Auslizenzierung von Produkten. Diesbezüglich liegen bereits erste unverbindliche Absichtserklärungen vor. Aktionäre sollten sich jedoch bewusst sein, dass trotz grosser Anstrengungen seitens des Managements und des Verwaltungsrates keine Garantien für den Abschluss einer Transaktion gegeben werden können oder dass die aus einer solchen Transaktion resultierenden Finanzmittel ausreichen werden, um die Geschäftstätigkeit fortzuführen.
Für den Fortgang des Unternehmens sind zusätzliche Finanzmittel zwingend notwendig. Ohne weitere finanzielle Mittel ist die Fortführung des Unternehmens unter der Annahme eines Going-concerns nicht mehr gewährleistet. Unter diesen Umständen müsste Santhera die Geschäftsaktivitäten einstellen, weil die Annahmen zur Fortführungsfähigkeit für die Erstellung des Geschäftsberichtes Ende 2013 nicht mehr gegeben wären.
Der Verwaltungsrat glaubt jedoch, dass das Unternehmen Möglichkeiten hat, bis Ende des dritten Quartals 2013 weitere Finanzmittel zu sichern, sei dies durch einen Zusammenschluss, einen Verkauf oder die Auslizenzierung von Produkten, womit das Unternehmen den finanziellen Verpflichtungen für die nächsten zwölf Monate nachkommen könnte. Aus diesem Grund wurde die Jahresrechnung 2012 auf der Basis der gegebenen Geschäftsfortführung erstellt.
Generalversammlung
Santhera lädt auf den 13. Mai 2013 zur Generalversammlung ein, an welcher die Aktionäre über die künftige Ausrichtung des Unternehmens befinden können. Der Verwaltungsrat empfiehlt die Unternehmensfortführung. Sollten die Aktionäre dieser Empfehlung nicht folgen, würde der Verwaltungsrat den Aktionären die Liquidation des Unternehmens vorschlagen. Ausserdem schlägt der Verwaltungsrat die Wiederwahl von Martin Gertsch, derzeit Vizepräsident des Verwaltungsrates, für die Dauer von einem Jahr vor. Herr Gertsch soll nach erfolgter Wahl den Vorsitz des Verwaltungsrates übernehmen. Klaus Schollmeier, derzeit Präsident des Verwaltungsrates, stellt sich nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung und Timothy Rink hat seinen Rücktritt auf den Zeitpunkt der Generalversammlung hin eingereicht. Sollten die Aktionäre diesem Vorschlag zustimmen, würde der Verwaltungsrat zukünftig aus zwei Mitgliedern, Martin Gertsch und Jürg Ambühl bestehen. An der Generalversammlung stimmberechtigt sind alle am 8. Mai 2013 im Aktienregister eingetragen Aktionäre.
Jahresbericht 2012
Der vollständige Finanzbericht 2012 und der Corporate-Governance-Bericht sind auf der Website www.santhera.com/reports einzusehen.
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Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein auf die Entwicklung und die Vermarktung innovativer Medikamente zur Behandlung seltener neuromuskulärer und mitochondrialer Krankheiten fokussiertes Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen. Aufgrund der Seltenheit besteht bei vielen dieser Erkrankungen ein hoher medizinischer Bedarf. Weitere Informationen zu Santhera finden Sie unter www.santhera.com.
Catena® und Raxone® sind eingetragene Marken von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Thomas Meier, Chief Executive Officer
Tel. +41 61 906 89 64
thomas.meier@santhera.com
Disclaimer / zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Publikation stellt weder ein Angebot noch eine Einladung dar, Wertschriften von Santhera Pharmaceuticals Holding AG zu erwerben oder zu zeichnen. Diese Veröffentlichung kann gewisse in die Zukunft gerichtete Aussagen über Santhera und ihre Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten gewisse Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die zur Folge haben können, dass tatsächlich erzielte Geschäftsresultate, die finanzielle Verfassung, die Leistungsfähigkeit und die Zielerreichung wesentlich von dem abweichen, was in solchen Aussagen implizit oder explizit erwähnt ist. Leserinnen und Leser sollten diesen Aussagen daher kein übermässiges Gewicht beimessen; dies ganz besonders nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheiden. Santhera übernimmt keine Verpflichtung, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Diese Mitteilung ist eine Übersetzung der verbindlichen englischen Originalversion.

