MEDIENMITTEILUNG Forbo: Kartellverfahren gegen Forbo Flooring Systems in Frankreich – Einmalige Rückstellung vorgenommen Donnerstag, 20. Juli 2017 - 18:00
MEDIENMITTEILUNG
Kartellverfahren gegen Forbo Flooring Systems in Frankreich –
Einmalige Rückstellung vorgenommen
Baar, 20. Juli 2017
In einem seit 2013 laufenden Kartellverfahren in Frankreich, das sich gegen Forbo Flooring Systems sowie weitere Mitbewerber richtet, zeichnet sich ab, dass Forbo Flooring Systems Frankreich mit Einmalkosten in der Grössenordnung von CHF 85 Millionen rechnen muss.
Forbo hat die Kartelluntersuchung in Frankreich in ihren Finanzberichten stets als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Da nun aber eine verlässliche Indikation der Einmalkosten vorliegt, wird Forbo zu Lasten des Betriebsgewinns 2017 vorsorglich eine einmalige Rückstellung in der Höhe von CHF 85 Millionen vornehmen.
Bereinigt um diesen Sondereffekt bestätigt Forbo ihre positive Guidance vom Frühjahr 2017.
Die operative Ertragskraft der Forbo-Gruppe wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Es handelt sich um ein isoliertes Ereignis bei Forbo Flooring Systems in Frankreich. Forbo hat bei der Aufarbeitung des Sachverhalts eng mit den Behörden zusammengearbeitet und seinerzeit rasch gehandelt, um sicherzustellen, dass derartige Verstösse gegen den Verhaltenskodex von Forbo nicht mehr vorkommen können.

