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Beschlüsse der Generalversammlung von Newron Donnerstag, 18. April 2013 - 17:31

Beschlüsse der Generalversammlung von Newron

Mailand, Italien, 18. April 2013 – Newron Pharmaceuticals S.p.A. („Newron“, SIX: NWRN), ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen mit Schwerpunkt auf innovativen Therapien für Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und Schmerzen, gibt bekannt, dass an der Generalversammlung von heute, 18. April 2013, in Bresso (Mailand), Italien, die folgenden Beschlüsse mit überwältigenden Mehrheiten der teilnehmenden Aktionäre und vertretenen Aktien gefällt worden sind:

1.

Bestätigung der Bilanz per 31. Dezember 2012

2.

Erteilung des Mandats für die externe Prüfung an Reconta Ernst & Young S.p.A. für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 respektive bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2015

3.

Bestellung der nachfolgenden Revisoren (Collegio Sindacale) für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 respektive bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2015 sowie Festlegung der entsprechenden Vergütung:

Richard Paul Murphy, Chairman

Massimo Giaconia

Lucio Giulio Ricci

Chiara Peja, stv. Revisor

Alessandro Isacco, stv. Revisor

4.

Berufung der folgenden Mitglieder in den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2013 respektive bis zur Bestätigung der Bilanzen per 31. Dezember 2013; Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrats:

Ulrich Köstlin als nicht-exekutives Mitglied und Präsident des Verwaltungsrates
Robert Leslie Holland als nicht-exekutives Mitglied
Bo Jesper Hansen als nicht-exekutives Mitglied

5.

Erhöhung des Aktienkapitals, evtl. in Tranchen, zur Zahlung unter Ausschluss des Optionsrechts für einen Nennbetrag von höchstens EUR 90’000 und hierzu für höchstens 450’000 Stammaktien des Unternehmens und, in jedem Fall, im Rahmen von 10% des Aktienkapitals gemäss Artikel 2441 Abs. 4 Teil 2 des italienischen Zivilgesetzbuches und des Artikel 6 der Satzung

6.

Erhöhung des Aktienkapitals, evtl. in Tranchen, zur Zahlung unter Ausschluss des Optionsrechts gemäss Artikel 2441 Abs. 5 und 8 des italienischen Zivilgesetzbuches für einen Nennbetrag von höchstens EUR 160’000 und hierzu für höchstens 800’000 Stammaktien Newrons, im Nennwert von je EUR 0.20 je Aktie, welche Incentive-Plänen (piani di incentivazione) vorbehalten sind

An der Generalversammlung waren 42,36%% des Gesellschaftskapitals, bestehend aus 11‘385‘977 Aktien vertreten.

Stefan Weber, Newron’s CEO, kommentierte: „Wir freuen uns über die Zustimmung, die wir in der heutigen GV von Seiten unserer Aktionäre erhalten haben. Die einstimmige Bestätigung der neuen Verwaltungsräte ist Anerkennung des Profils und der Unabhängigkeit dieser branchenerfahrenen Manager und Unternehmer. Die Aktionäre haben dem ausscheidenden Chairman, Rolf Stahel, und dem Verwaltungsrat Francesco Parenti Dank für Ihre exzellenten Leistungen während der vielen Jahre unserer Kooperation ausgesprochen.

Newron gibt ausserdem bekannt, dass dem Unternehmen eine freiwillige Mitteilung seitens des gewählten Präsidenten des Verwaltungsrates, Ulrich Köstlin, zugegangen ist, wonach er vor kurzem 8.000 Newron-Aktien zu einem Kurs von CHF8,19 pro Aktie erworben hat.