Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
zieht die unerlaubt tätigen Anbieter der selbst kreierten
Scheinkryptowährung E-Coins aus dem Verkehr. Diese nahmen
Publikumseinlagen in Millionenhöhe entgegen, ohne über die dafür nötige
Bankbewilligung zu verfügen. Die FINMA eröffnet den Konkurs über die
involvierten juristischen Personen.
Der Verein QUID PRO QUO
Association gab seit 2016 während über einem Jahr sogenannte E-Coins
aus. Es handelt sich dabei um eine vom Anbieter selbst entwickelte
Scheinkryptowährung. Zusammen mit den Gesellschaften DIGITAL TRADING AG
und Marcelco Group AG stellte der Verein Interessierten eine
Internetplattform für den Handel und Transfer von "E-Coins" zur
Verfügung. Über diese Plattform nahmen die drei Rechtseinheiten von
einigen hundert Nutzern Gelder in der Höhe von mindestens vier Millionen
Franken entgegen und führten für diese virtuelle Konten in gesetzlicher
Währung sowie in "E-Coins". Diese Tätigkeit entspricht dem
Passivgeschäft einer Bank und ist ohne entsprechende
finanzmarktrechtliche Bewilligung illegal.
FINMA liquidiert die Gesellschaften
Zum Schutz der Gläubiger schritt die FINMA ein und führte gegen die
Beteiligten ein Enforcementverfahren. Die FINMA stellt in ihrem
Verfahren fest, dass die involvierten Rechtseinheiten aufgrund der
fehlenden Bankbewilligung schwer gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen
verstossen haben. Die FINMA liquidiert den Verein und die beiden
Gesellschaften daher wie in gravierenden Fällen von unerlaubter
Tätigkeit üblich. Da die drei Rechtseinheiten zudem überschuldet sind,
ordnet die FINMA auch deren Konkursliquidation an. Die FINMA konnte im
Rahmen ihres Verfahrens Vermögenswerte von ungefähr zwei Millionen
Franken sicherstellen und blockieren. Der definitive Liquidationserlös
lässt sich jedoch erst nach Abschluss des Konkursliquidationsverfahrens
und Kenntnis der gesamten eingegangenen Verbindlichkeiten bestimmen.
Keine eigentliche Kryptowährung
Im Gegensatz zu dezentral gespeicherten und auf Blockchain-Technologie
beruhenden Kryptowährungen wurden die "E-Coins" ausschliesslich vom
Anbieter kontrolliert und auf dessen lokalen Servern gespeichert.
Entgegen ihrer Ankündigung hinterlegten die Anbieter die "E-Coins" zudem
nicht wie suggeriert zu achtzig Prozent mit Sachwerten, sondern
lediglich zu einem deutlich kleineren Bruchteil. Auch wurden "E-Coins"
in beträchtlichem Umfang ohne genügenden Gegenwert ausgegeben, was zu
einer kontinuierlichen Verwässerung des "E-Coin"-Systems zu Lasten der
Anleger führte.
FINMA warnt vor Kryptowährungstrittbrettfahrern und geht konsequent gegen Verstösse vor
Die FINMA begrüsst Innovation. Falls aber innovative Geschäftsmodelle
für unerlaubte Tätigkeiten nachgeahmt werden, interveniert die FINMA
konsequent. Der FINMA liegen Hinweise auf Versuche vor, ohne Bewilligung
ehemalige "E-Coin"-Nutzer für zwei neue, mutmassliche
Scheinkryptowährungen zu gewinnen. Zudem setzte die FINMA aufgrund
entsprechender Verdachtsmomente die folgenden Gesellschaften auf ihre Warnliste:
- Suisse Finance GmbH in Liquidation
- Euro Solution GmbH
- Animax United LP
Darüber hinaus führt die FINMA elf Abklärungen wegen
anderer vermutlich unerlaubt betriebener Geschäftsmodelle im Bereich
solcher Coins. Den Marktteilnehmenden rät die FINMA, die Risiken im
Umgang mit solchen Coins – wie bei anderen Investitionen – sorgfältig
abzuwägen. Die FINMA veröffentlicht auf ihrer Website Hinweise, welche Vorkehrungen Marktteilnehmer zu ihrem Schutz treffen können.
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch