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SHL Telemedicine Ltd: Alroy-Rechtsverfahren gegen das Unternehmen durch das Amtsgericht Tel Aviv erledigt Donnerstag, 19. Oktober 2017 - 07:00

Medienmitteilung

Alroy-Rechtsverfahren gegen das Unternehmen durch das Amtsgericht Tel Aviv erledigt

Versäumnisurteil gegen Frau Cai Mengke and Himalaya Asset Management Limited (Erklärung, dass diese zu dem Zeitpunkt der Klageeinreichung kontrollierende Aktionäre der Gesellschaft waren)

Tel Aviv / Zürich, 19. Oktober 2017 – SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN, OTCPK: SMDCY) (“SHL”), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, gab heute bekannt, dass im Verfahren, das Januar 2017 von einer Gruppe von Aktionären der Gesellschaft, vertreten durch Yariv Alroy, unter anderem gegen SHL und zwei der damaligen Hauptaktionäre – Frau Cai Mengke, und Himalaya Asset Management Limited (Himalaya) – eingeleitet wurde, am 18. Oktober 2017 das Amtsgericht in Tel Aviv ein Versäumnisurteil gegen Frau Cai Mengke und Himalaya (d. h. nach dem Versäumnis der Parteien, sich zu rechtfertigen oder anderweitig zu verteidigen) erlassen und erklärt hat, dass zum Zeitpunkt der Klageeinreichung die besagten Aktionäre kontrollierende Aktionäre des Unternehmens waren. Das Verfahren gegen die Gesellschaft wurde ohne Kostenfolge erledigt und das Gericht erklärte weiter, dass das Urteil keine Ansprüche gegen von der Gesellschaft nach diesem Zeitpunkt gefasste Beschlüsse erhebt.

Wie am 13. Oktober 2017 veröffentlicht, hält Himalaya zu diesem Zeitpunkt weniger als 3% der Aktien des Unternehmens.

Nach israelischem Recht kann eine Partei, gegen welche ein Versäumnisurteil ausgesprochen worden ist, innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung die Aufhebung desselben beantragen.

Das Unternehmen prüft, ob dieses Urteils allfällige Auswirkung hat.