Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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nebag ag: Neues Anlagereglement vom 15. November 2017 Mittwoch, 15. November 2017 - 05:01
nebag ag / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges Neues Anlagereglement vom 15. November 2017 15.11.2017 / 05:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- MEDIENMITTEILUNG Mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. November 2017 wird das Anlagereglement der nebag ag angepasst. Das neue Anlagereglement tritt am 15. November 2017 in Kraft. Der Verwaltungsrat der nebag ag hat beschlossen, dass bei optimalem Chancen-Risiko Verhältnis neu auch kurzfristige Investitionen in Large-Cap Unternehmen (SLI) möglich sind. Weiter beschreibt das neue Anlagereglement, dass die nebag ag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Unternehmen im P2P-Lending Markt tätig sein kann. Dazu gehören insbesondere die Vergabe von Konsumkrediten sowie Debitorenzessionen, die in Schweizer Franken denominiert sind. Der NAV wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden. Zürich, 15. November 2017 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: nebag ag Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich Tel.: +41 (0)79 346 41 31 Fax: +41 (0)43 243 07 91 E-Mail: info@nebag.ch Internet www.nebag.ch --------------------------------------------------------------------------- Ende der Ad-hoc-Mitteilung ---------------------------------------------------------------------------

