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nebag ag: Neues Anlagereglement vom 15. November 2017 Mittwoch, 15. November 2017 - 05:01

nebag ag / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Neues Anlagereglement vom 15. November 2017

15.11.2017 / 05:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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MEDIENMITTEILUNG


Mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. November 2017 wird das
Anlagereglement der nebag ag angepasst. Das neue Anlagereglement tritt am
15. November 2017 in Kraft.


Der Verwaltungsrat der nebag ag hat beschlossen, dass bei optimalem
Chancen-Risiko Verhältnis neu auch kurzfristige Investitionen in Large-Cap
Unternehmen (SLI) möglich sind. Weiter beschreibt das neue Anlagereglement,
dass die nebag ag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Unternehmen im
P2P-Lending Markt tätig sein kann. Dazu gehören insbesondere die Vergabe von
Konsumkrediten sowie Debitorenzessionen, die in Schweizer Franken
denominiert sind.

Der NAV wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen
werden.

Zürich, 15. November 2017

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich
Tel.: +41 (0)79 346 41 31
Fax: +41 (0)43 243 07 91
E-Mail: info@nebag.ch
Internet www.nebag.ch


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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