ALTIN - Entscheid über Dekotierung Dienstag, 05. Dezember 2017 - 07:01
Medienmitteilung
Zug, 5. Dezember 2017 – ALTIN AG (SIX: ALTN)
Die Altin AG («Altin») hat im Zusammenhang mit der geplanten «Squeeze-out»-Fusion mit der Absolute Invest AG («Absolute Invest») bei der SIX Exchange Regulation die Dekotierung ihrer Namenaktien beantragt.
SIX Exchange hat diesem Antrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Fusion durch die ausserordentliche Generalversammlung von Altin am 18. Dezember 2017 und der Eintragung im Handelsregister des Kantons Zug stattgegeben. Der letzte Handelstag der Altin Aktie und der Tag deren Dekotierung werden von SIX Exchange Regulation in Absprache mit Altin festgelegt, sobald die ausserordentliche Generalversammlung die Fusion genehmigt hat und diese im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen worden ist.
SIX Exchange Regulation wird ihren Entscheid im Tagesverlauf veröffentlichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Thomas Amstutz
Tel. +41 (0)41 760 62 57
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