WEKO sanktioniert einzelne Submissionsabreden im Engadin Donnerstag, 21. Dezember 2017 - 07:38
Bern, 21.12.2017 - Verschiedene Bauunternehmen haben im Engadin zwischen 2008 und 2012 einzelne Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau manipuliert. Sie haben die Preise abgesprochen und gemeinsam bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Unternehmen wurden von der Wettbewerbskommission (WEKO) gebüsst. Die WEKO-Entscheide sind Teil von zehn Untersuchungen im Kanton Graubünden.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) schloss sechs
Untersuchungen über einzelne Submissionsabreden im Engadin ab. Die
betreffenden Submissionsabreden betrafen acht Hoch- und Tiefbauprojekte
mit einem Auftragswert zwischen CHF 80‘000 und CHF 6 Mio. Bei sechs
Projekten handelte es sich um private Aufträge. Von den zwei anderen
Beschaffungen stammt eine von einer Engadiner Gemeinde und die andere
vom Kanton.
Die Entscheide richten sich an die Unternehmen
Bezzola Denoth AG, Foffa Conrad AG, Implenia Schweiz AG, METTLER PRADER
AG, ZINDEL GRUPPE AG, Crestageo AG, D. Martinelli AG, Lazzarini AG,
Broggi Lenatti AG, P. Lenatti AG (Hochbau und Tiefbau), René Hohenegger
Sarl und Nicol. Hartmann & Cie. AG. Die Bauunternehmen manipulierten
die einzelnen Beschaffungen in verschiedenen Konstellationen.
Im
Rahmen dieser Abreden beschlossen die Unternehmen jeweils, wer den
Zuschlag erhalten soll. Die anderen Firmen boten ihre Leistung in der
Folge zu höheren Offertpreisen an oder verzichteten auf ein Angebot.
Eine Abrede wurde gegenstandslos, da weitere, nicht an den Kartellen
teilnehmende Bauunternehmen zu besseren Preisen offerierten. Aber auch
solche Abreden sind unzulässig und zu sanktionieren.
Die
Bauunternehmen wurden von der WEKO gebüsst. Die ausgesprochenen
Sanktionen bewegen sich entsprechend den Auftragswerten der Bauprojekte
und der jeweiligen Schwere des Kartellgesetzverstosses zwischen wenigen
Tausend und CHF 400‘000 pro Abrede. Die Gesamtsanktion über alle sechs
Untersuchungen beträgt rund CHF 1 Million. Einem Teil der Unternehmen
wurde die Sanktion in einzelnen Untersuchungen vollständig oder
teilweise erlassen, da sie mit der WEKO kooperierten. Die Entscheide der
WEKO können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die
sechs Untersuchungen sind Teil von insgesamt zehn Untersuchungen im
Kanton Graubünden. Alle haben den Ursprung in jenem Verfahren, das am
30. Oktober 2012 im Unterengadin mit Hausdurchsuchungen eröffnet wurde.
Diese wurde schrittweise auf den gesamten Kanton sowie weitere
Unternehmen ausgedehnt. Die grosse Untersuchung wurde schliesslich aus
prozessökonomischen Gründen in zehn Untersuchungen aufgeteilt. Von
diesen Verfahren sind rund 40 Unternehmen betroffen. Mitte Juli 2017
fällte die WEKO einen ersten Entscheid zu Submissionsabreden im
Münstertal.
Im nächsten Frühjahr ist mit einer grösseren
Entscheidung der WEKO im Bereich Hoch- und Tiefbau im Unterengadin zu
rechnen. Die betroffenen Unternehmen haben derzeit Gelegenheit, sich zu
den Vorwürfen schriftlich zu äussern. Die Entscheide in den restlichen
beiden Untersuchungen sind im Verlaufe des nächsten Sommers zu erwarten.
Adresse für Rückfragen
Prof. Dr. Vincent Martenet
Präsident
021 692 27 46
079 506 73 87
vincent.martenet@weko.admin.ch
Frank Stüssi
Vizedirektor
058 462 27 07
076 402 46 21
frank.stuessi@weko.admin.ch
Herausgeber
Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/
