Teilverfügung der ElCom zu Energietarifen 2008/09 Mittwoch, 08. Mai 2013 - 07:00
Luzern, 8. Mai 2013
Teilverfügung der ElCom zu Energietarifen 2008/09
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat am 15. April 2013 eine Teilverfügung erlassen und diese am 2. Mai 2013 an die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) versandt. Mit ihrer Teilverfügung hat die ElCom entschieden, dass sie die von CKW deklarierten Energiekosten für die Berechnung der Elektrizitätstarife für das Geschäftsjahr 2008/09 nicht vollständig anerkennt.
CKW wird die Teilverfügung im Detail prüfen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Gegen die Verfügung der ElCom kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
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