Kanton Zürich: Den Gemeinden steht neu ein einheitlicher Deutschtest für Einbürgerungen zur Verfügung Dienstag, 14. Mai 2013 - 09:26
Neuer Deutschtest für Einbürgerungsverfahren
14.05.2013 - Medienmitteilung
Das Gemeindeamt hat einen Deutschtest entwickelt, mit dem die Gemeinden die sprachliche Integration von Einbürgerungswilligen überprüfen können. Der neue Test sorgt für eine einheitliche Beurteilung nach dem neusten fachlichen Stand. Er steht den Gemeinden ab sofort zur Verfügung.
In den letzten Jahren hat die sprachliche Integration als Einbürgerungsvoraussetzung stark an Bedeutung gewonnen. Ob Einbürgerungswillige über angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, prüfen im Kanton Zürich die Gemeinden. Die Kantonsverfassung verlangt dies ausdrücklich. Rund ein Drittel der zürcherischen Gemeinden lässt Einbürgerungswillige darum bereits heute Sprachtests durchlaufen.
Zusammen mit externen Experten hat das Gemeindeamt jetzt einen kantonalen Deutschtest auf dem neusten fachlichen Stand entwickelt. Die bisher gemachten Erfahrungen mit Sprachtests im Einbürgerungsverfahren sind in den neuen Test eingeflossen. Schon heute wird das sprachliche Anforderungsprofil, das dem Test zugrunde liegt, von verschiedenen Bildungseinrichtungen angewendet. Diese haben an der Weiterentwicklung des Tests mitgearbeitet. Der neue Deutschtest bietet Gewähr für eine faire und professionelle Sprachbeurteilung und ist inhaltlich auf die kommunikativen Anforderungen im Alltag von Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerbern ausgerichtet.
Verwendung ist freiwillig
Das Gemeindeamt stellt den interessierten Bildungseinrichtungen den Test ab sofort kostenlos zur Verfügung. Diese müssen allerdings vorgegebene Anforderungen erfüllen und sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten. Gemeinden, die den kantonalen Deutschtest anwenden wollen, können dann eine dieser Bildungseinrichtungen mit der Testdurchführung beauftragen.
Ziel des Gemeindeamtes ist es, die Gemeinden zu unterstützen. Die Verwendung des Tests ist freiwillig. Die Gemeinden können weiterhin eigene oder von Dritten entwickelte Deutschtests anwenden. Die Gemeinden, die sich zur Anwendung des kantonalen Deutschtests entschliessen, erhalten ein qualitativ hochstehendes, einheitliches Beurteilungsinstrument. Das Gemeindeamt sorgt für Qualitätssicherung und die notwenige Weiterentwicklung des Tests.
Revision der Bürgerrechtsverordnung
Unabhängig vom neuen Deutschtest führt die Direktion der Justiz und des Innern in diesen Wochen eine Vernehmlassung durch zur Revision der Bürgerrechtsverordnung. Zu finden sind die Unterlagen unter www.vernehmlassungen.zh.ch mit dem Stichwort «Bürgerrecht». Die Revision drängt sich auf, nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im März 2012 ein kantonales Bürgerrechtsgesetz abgelehnt haben. Weiterhin bestehende Lücken im geltenden Recht sollten mit einer Revision der Bürgerrechtsverordnung geschlossen werden. Eine neue Gesetzesvorlage will der Regierungsrat erst ausarbeiten, wenn die Revision des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene verabschiedet ist.(Medienmitteilung des Gemeindeamtes)
