Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
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Die Übernahmekommission gewährt eine Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots bezüglich SHL bis am 30. Juni 2018 Donnerstag, 22. März 2018 - 09:10

Medienmitteilung

Die Übernahmekommission gewährt eine Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots bezüglich SHL bis am 30. Juni 2018

Tel Aviv / Zürich 21. März 2018 – SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN, OTCPK: SMDCY) (“SHL”), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, gibt bekannt, dass die schweizerische Übernahmekommission folgende Verfügung 671/02 vom 21. März 2018 betreffend ein Begehren um Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots durch Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai bezüglich SHL erlassen hat:

  1. Die Frist zur Unterbreitung eines öffentlichen Angebots von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. wird bis zum 30. Juni 2018 verlängert.
  2. Diese Fristverlängerung erfolgt unter der Auflage, dass Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai einmal alle zwei Wochen die Übernahmekommission über die Fortschritte betreffend die Durchführung und die Finanzierung des Pflichtangebots informieren.
  3. Der Hauptantrag, der Eventualantrag und der Antrag auf eine Parteientschädigung von Nehama & Yoram Alroy Investment Ltd. und Elon Shalev werden abgewiesen.
  4. SHL Telemedicine Ltd. wird verpflichtet, innert zwei Börsentagen nach Eröffnung der vorliegenden Verfügung die Öffentlichkeit über die gewährte Fristverlängerung zu informieren und das Dispositiv der vorliegenden Verfügung zu veröffentlichen.
  5. Die Übernahmekommission publiziert die vorliegende Verfügung auf ihrer Webseite unmittelbar nach der Publikation gemäss Ziff. 4 durch SHL Telemedicine Ltd.
  6. Die Gebühr zu Lasten von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai beträgt CHF 20'000.

Rechtsmittelbelehrung bezüglich der Verfügung der Übernahmekommission:

Beschwerde (Art. 140 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes, SR 958.1):

Diese Verfügung kann innert einer Frist von fünf Börsentagen bei der Eidgenössische Finanzmarkt­aufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, angefochten werden. Die Anfechtung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Beschwerde hat den Erfordernissen von Art. 52 des Verwal­tungs­verfahrensgesetzes zu genügen.

Für weitere Informationen

Martin Meier-Pfister, IRF Communications, Telefon: +41 43 244 81 40, shl@irfcom.ch