Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
Quelle: Orell-Füssli
Frei
Orell-Füssli Holding AG: Traktandum 6: Aktionärsantrag: Einführung eines Opting-up (Statutenänderung) Montag, 09. April 2018 - 07:40
Aktionärsantrag
Aktionär VERAISON SICAV, Zürich, beantragt die Anhebung des Grenzwertes für die
Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots gemäss Art. 135 des Bundesgesetzes über die
Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel
(FinfraG) von 331/3% auf 34% der Stimmrechte (Opting-up) durch die Ergänzung der
Statuten der Orell Füssli Holding AG mit folgendem neuem
Artikel:
Art. 4b
Die Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebotes gemäss Art. 135 des
Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten-
und Derivatehandel besteht, wenn direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache der
Grenzwert von 34 Prozent der Stimmrechte, ob ausübbar oder nicht, überschritten wird
(Opting-up).
mehr:
http://www.orellfuessli.com/fileadmin/user_upload/dokumente/GV18/GV_OFH_8.5.2018_-_Beilage_3_Aktionaersantrag.pdf
