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SHL Telemedicine lädt ein zu ausserordentlicher Generalversammlung Dienstag, 10. April 2018 - 17:45

Pressemitteilung

SHL Telemedicine lädt ein zu ausserordentlicher Generalversammlung

Tel Aviv / Zürich – 10. April 2018 – SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN) (“SHL”), ein führender Anbieter und Entwickler von fortschrittlichen persönlichen Telemedizinlösungen, publizierte heute die aktualisierte Traktandenliste der ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre, die am 3. Mai 2018 um 13:00 Uhr (Israel Zeit) am Sitz der Gesellschaft in der Yigal Alon Street 90, Ashdar Building, Tel-Aviv, Israel, stattfinden wird. Die Traktandenliste umfasst folgende Punkte:

  1. Wahl eines (1) unabhängigen (externen) Verwaltungsrats der Gesellschaft (von fünf (5) Kandidaten gemäß § 239(b) des israelischen Gesellschaftsrechts, 1999 (das "Gesellschaftsrecht"), für eine Amtszeit von drei (3) Jahren.

    Der unabhängige (externe) Verwaltungsrat muss der Gesellschaft die Erklärungen vorlegen, die gemäss §§ 224b, 241(a) des Aktiengesetzes erforderlich sind, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, um als unabhängiger (externer) Verwaltungsrat der Gesellschaft zu fungieren.

    Die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge lauten: 1) Frau Ruth Gal; (2) Frau Dvorah Kimhi; (3) Frau Nomi Sandhaus; (4) Frau Hava Shechter; und (5) Frau Eti Vidavsky.
  2. Nach Empfehlung und Genehmigung durch den Vergütungsausschuss und den Verwaltungsrat der Gesellschaft Gewährung von 18’000 Optionen an den neu ernannten unabhängigen (externen) Verwaltungsrat;
  3. Auf Empfehlung und Genehmigung durch den Vergütungsausschuss und den Verwaltungsrat der Gesellschaft
    Genehmigung einer Änderung der Vergütungspolitik des Unternehmens für Amtsträger;
  4. Nach Empfehlung und Genehmigung durch den Vergütungsausschuss und den Verwaltungsrat der Gesellschaft Genehmigung der Beschäftigungsbedingungen für den Chief Executive Officer der Gesellschaft, einschliesslich der Ausgabe von Optionen;
  5. Auf Empfehlung und Genehmigung durch den Vergütungsausschuss und den Verwaltungsrat der Gesellschaft Genehmigung der Zahlung einer einmaligen Sondervergütung an den ehemaligen Chief Executive Officer der Gesellschaft;

    All dies ist in der Einladung an die Aktionäre, die auf der Website der Gesellschaft abrufbar ist, ausführlicher beschrieben.

Der Stichtag ist auf den 23. April 2018 gesetzt.

Die Einladung zur SGM wird nicht in Zeitungen veröffentlicht.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Martin Meier-Pfister, IRF Communications, Telefon: +41 43 244 81 40, shl@irfcom.ch