Medienmitteilung: Baumeisterverband schockiert über Bundesgerichtsurteile zur Zweitwohnungsinitiative Mittwoch, 22. Mai 2013 - 18:02
Baumeisterverband schockiert über Bundesgerichtsurteile zur ZweitwohnungsinitiativeDer Schweizerische Baumeisterverband ist schockiert über die Urteile des Bundesgerichts zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Das oberste Gericht schafft damit die schlimmstmögliche Auslegung des Volksentscheids vom 11. März 2012. Gemäss einer im Februar veröffentlichten Studie des Konjunkturforschungsinstituts BAK Basel werden bei diesem «Szenario extrem» gegen 7000 Arbeitsstellen im Baugewerbe des Alpenraums verloren gehen. Das Bundesgericht hat sich für die sofortige Anwendung der neuen Verfassungsbestimmung ab dem Tag der Annahme der Zweitwohnungsinitiative, sprich dem 11. März 2012, ausgesprochen. Zudem bejaht es die Beschwerdelegitimation der Organisation Helvetia Nostra von Initiant Franz Weber. Gemäss eigenen Abgaben hat diese rund 2000 Beschwerden gegen angebliche Zweitwohnungsprojekte eingereicht. Aufgrund des heutigen Bundesgerichtsurteils müssen alle gutgeheissen und die angefochteten Bewilligungen für ungültig erklärt werden. Einziger Trost: Nicht angefochtene Baubewilligungen, die zwischen 11. März 2012 und 31. Dezember 2012 erteilt worden sind, bleiben gültig.
Weitere Auskünfte: - Martin A. Senn, Vizedirektor SBV, Leiter Departement Politik + Kommunikation Tel. 079 301 84 68 / 044 258 82 60, msenn(at)baumeister.ch |
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