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Highlight Event and Entertainment AG: Fristerstreckung betreffend Publikation des Geschäftsberichts 2017 bewilligt Dienstag, 24. April 2018 - 18:02

Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Fristerstreckung betreffend Publikation des Geschäftsberichts 2017 bewilligt

24.04.2018 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die SIX Exchange Regulation hat ein Gesuch der Highlight Event and
Entertainment AG (HLEE) zur Erstreckung der Frist zur Publikation und
Einreichung des Geschäftsberichts 2017 bewilligt. Die Publikation hat bis
spätestens am 31. Mai 2017 zu erfolgen.

Die Fristerstreckung wurde erforderlich, weil HLEE die Highlight
Communications AG (HLC) im Geschäftsbericht 2017 erstmalig vollkonsolidieren
wird. Dafür ist die Abstimmung mit den Geschäftszahlen der HLC notwendig.
Nach Abschluss der Prüfungsarbeiten für die HLC für das Geschäftsjahr 2017,
deren Geschäftsbericht am 28.03.2018 publiziert wurde, sind die
Prüfungsarbeiten bei der HLEE zur Konsolidierung der HLC nun im Gang. Der
Verwaltungsrat geht derzeit davon aus, dass um Ende April/Anfang Mai 2018
die wesentlichen Prüfungsarbeiten abgeschlossen werden können, so dass der
Geschäftsbericht innert der verlängerten Frist erstellt und publiziert
werden kann.

Der Entscheid der SIX Exchange Regulation enthält folgendes Dispositiv:

"l. Die Verschiebung der Publikation des Geschäftsberichts 2017 sowie die
Einreichung des Berichts bei SIX Exchange Regulation bis spätestens 31. Mai
2018 wird unter folgendem Vorbehalt und unter folgenden Bedingungen
bewilligt:

a. Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden
Entscheid bis spätestens Donnerstag, 26. April 2018, vor 7.30 Uhr, eine
Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53
Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu
veröffentlichen. Die Medienmitteilung hat den vollständigen Wortlaut von
Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten.
Weiter sind in der Ad hoc-Mitteilung die Gründe für die Verschiebung der
Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2017 zu nennen.

b. Der Entwurf der Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. l.a. dieses Entscheids ist
SIX Exchange Regulation bis spätestens am Mittwoch, 25. April 2018, 16.00
Uhr, per E-Mail zwecks Genehmigung zuzustellen.

c. SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit
Effekten der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend
einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsbericht 2017 nicht bis spätestens
31. Mai 2018, 23:59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53
Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität)
veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation einreicht.


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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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