Primatwechsel der Pensionskasse BKW Donnerstag, 26. April 2018 - 18:00
Primatwechsel der Pensionskasse BKW
Revidiertes Vorsorge- und Organisationsreglement beschlossen
Bern, 26. April 2018
Der Stiftungsrat der Pensionskasse BKW hat die Umwandlung des bestehenden Leistungsprimats in ein Beitragsprimat per 1. Januar 2019 beschlossen. Damit wird die finanzielle Stabilität der Pensionskasse langfristig gestärkt und verbessert. Die Umwandlung führt in der Konzernrechnung BKW zu einem einmaligen, buchhalterischen Sondereffekt.
Mit der Umwandlung des Vorsorgesystems vom Leistungs- zum Beitragsprimat wird die finanzielle Stabilität der Pensionskasse BKW positiv beeinflusst. Dieser Effekt kommt den Mitarbeitenden wie den angeschlossenen Gesellschaften gleichermassen zugute. Die Mitarbeitenden und die angeschlossenen Gesellschaften leisten auch künftig gesamthaft Beiträge im bisherigen Umfang. Der neue Vorsorgeplan sieht keinen Leistungsabbau vor.
Der positive buchhalterische Sondereffekt kommt aufgrund der Anwendung der internationalen IFRS-Rechnungslegungsvorschriften zustande und beeinflusst das Betriebsergebnis um einen zweistelligen Millionenbetrag. Er ist einmalig, nicht geldwirksam und ergibt sich aufgrund der rechnungslegungstechnischen Neuberechnung der Vorsorgeverpflichtung. Diese fällt bei einem Vorsorgeplan im Beitragsprimat systembedingt tiefer aus als bei einem Leistungsprimat.


