MEM-Industrie: Erfolgreicher Abschluss der GAV-Verhandlungen Samstag, 02. Juni 2018 - 13:32
02.06.18
Die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) haben sich über die Inhalte eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt. Der schon bisher fortschrittliche GAV der MEM-Industrie wird weiter modernisiert und den Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft angepasst. Er beinhaltet neu verschiedene Massnahmen, um die Mitarbeitenden der MEM-Branche arbeitsmarktfähig zu halten. Dazu gehören auch die Grundzüge eines Umschulungsmodells, der sogenannten «MEM-Passerelle 4.0». Insgesamt präsentiert sich der neue GAV als zeitgemässes Vertragswerk, das sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern Vorteile bringt und der MEM-Industrie zusätzliche Attraktivität verleiht. Vorbehältlich der Zustimmung der Organe der Arbeitnehmerverbände und von Swissmem (ASM Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie) tritt der neue GAV am 1. Juli 2018 in Kraft.
Die Vertragsdauer des aktuellen Gesamtarbeitsvertrages der
Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-GAV) läuft am 30. Juni
2018 aus. Seit Mitte Februar 2018 verhandelte Swissmem mit den
Angestelltenverbänden Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband und
Schweizer Kader Organisation sowie den Gewerkschaften Unia und Syna über
dessen Erneuerung. Nach zahlreichen, sehr intensiven Verhandlungsrunden
konnten sich die sechs Verhandlungsdelegationen auf einen neuen GAV
einigen. Swissmem-Präsident Hans Hess meint dazu: «Ich bin sehr froh,
dass wir zeitgerecht eine Einigung erzielen konnten. Nach schwierigen
Jahren ist es in diesen GAV-Verhandlungen gelungen, die
Sozialpartnerschaft in der MEM-Industrie einen grossen Schritt
weiterzubringen».
Stärkung der Attraktivität der Arbeitsplätze in der MEM-Industrie
Der
neue GAV präsentiert sich als modernes Vertragswerk, das sowohl
Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern Vorteile bringt und der
MEM-Industrie zusätzliche Attraktivität verleiht. Er beinhaltet
verschiedene Massnahmen zur Förderung und Weiterbildung der
Mitarbeitenden, insbesondere von jungen Menschen, Frauen und älteren
Mitarbeitenden. Es wurden auch die Grundzüge einer «MEM-Passerelle 4.0»
verankert. Diese Initiative für eine Zweitausbildung von berufstägigen
Erwachsenen basiert auf der im März 2018 vorgestellten Swissmem-Umschulungsinitiative und dem Konzept «Passerelle 4.0» von Unia.
Die «MEM-Passerelle 4.0» soll Mitarbeitenden der MEM-Industrie, deren
Arbeitsmarktfähigkeit aufgrund des raschen technologischen Wandels in
Gefahr ist, neue berufliche Perspektiven eröffnen. Für die Unternehmen
verspricht sie einen wichtigen Beitrag, damit sie auch künftig über
genügend qualifizierte Fachkräfte verfügen. Die Integration der
«MEM-Passerelle 4.0» in den neuen GAV ist ein gutes Beispiel, wie im
Rahmen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft eine
«Win-Win-Situation» für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden
kann. Die Sozialpartner werden die «MEM-Passerelle 4.0» gemeinsam
weiterentwickeln.
Ergänzend dazu werden im neuen GAV erweiterte
Bestimmungen zur Förderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
aufgenommen. Die Unternehmen sind aufgerufen, je nach ihren
betrieblichen Möglichkeiten junge Menschen, Frauen, ältere Mitarbeitende
und Personen mit Beeinträchtigungen gezielt zu unterstützen. Zudem
wurden Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
beschlossen. Diese Bestimmungen erhöhen die Attraktivität der
Arbeitsplätze in der MEM-Industrie und helfen mit, den zunehmenden
Fachkräftemangel in den MEM-Firmen zu bekämpfen.
Verbesserungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Darüber
hinaus enthält der neue MEM-GAV einige weitere Anpassungen. Die
Arbeitgeberseite profitiert dabei von folgenden Bestimmungen:
•
Die Geschäftsleitungen können in verschiedenen, klar definierten
Situationen mit der internen Arbeitnehmervertretung eine temporäre
Arbeitszeiterhöhung für eine Dauer von maximal 24 Monate vereinbaren,
ohne dass die Sozialpartner involviert werden müssen. Damit können die
Unternehmen in Absprache mit der Arbeitnehmerschaft schnell und
situationsgerecht auf herausfordernde Situationen reagieren.
•
Neu können Unternehmen mit Mitarbeitenden, die ein Jahreseinkommen von
über 120‘000 Franken erhalten und über eine grosse Zeitautonomie
verfügen, einen Verzicht der Arbeitszeiterfassung vereinbaren.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedfirmen des MEM-GAV kommen in den Genuss von zusätzlichen Verbesserungen:
•
Für ältere Mitarbeitende wurde eine besondere Sorgfaltspflicht
vereinbart. Zudem wird für Arbeitnehmende, die über 55 Jahre alt sind
und mehr als zehn Dienstjahre aufweisen, die Kündigungsfrist um einen
Monat verlängert.
• Die Mindestlöhne in der Region C (Tessin und
Jurabogen) werden schrittweise erhöht. Zudem werden ab 2019 alle
Mindestlöhne gemäss der Entwicklung des Landesindexes der
Konsumentenpreise angepasst. Im Rahmen der Jahresabschlüsse sind die
Unternehmen zudem verpflichtet, die Einhaltung der Mindestlöhne von der
externen Revision überprüfen zu lassen.
Hans Hess wertet das
Ergebnis der GAV-Verhandlungen positiv: «Ich bin mit dem Resultat
zufrieden. Der neue MEM-GAV ist ein ausgewogenes, modernes Vertragswerk,
welches die Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft noch besser
berücksichtigt. Und er sichert weiterhin den absoluten Arbeitsfrieden,
was ein grosser Vorteil des Produktionsstandortes Schweiz darstellt.»
Vorbehältlich der Zustimmung der zuständigen Organe der
Arbeitnehmerverbände und von Swissmem (ASM Arbeitgeberverbandes der
Schweizer Maschinenindustrie) tritt der neue GAV am 1. Juli 2018 in
Kraft und wird für fünf Jahre gültig sein. Dem MEM-GAV sind über 100‘000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 521 Unternehmen unterstellt.
Weitere Auskünfte erteilen:
Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail i.zimmermann@swissmem.ch
Kareen Vaisbrot, Leiterin Arbeitgeberpolitik
Tel. +41 44 384 42 03 / Mobile +41 79 220 52 18
E-Mail k.vaisbrot@swissmem.ch
Link Swissmem-Umschulungsinitiative: www.swissmem.ch/umschulung
