Publiziert in: Marktpuls
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economiesuisse: Eine aktive Finanzpolitik unterstützt das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket Donnerstag, 30. Mai 2013 - 11:43

30.05.2013
Eine aktive Finanzpolitik unterstützt das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket
Das Kon­so­lidierungs- und Auf­gabenüber­prüfungs­paket 2014 wird in der Som­mersessi­on im Natio­nalrat behandelt. Ei­ne Rückweisung löst kei­ne Pro­bleme und gefährdet die wichtige Auf­gabenüber­prüfung. Die Wirt­schaft un­ter­stützt ei­ne aktive Fi­nanzpolitik, weil sie die Grundla­ge für die gesun­den Staats­fi­nan­zen der Schweiz dar­stellt.

 

Die ver­gleichsweise gu­te Verfassung der öff­entli­chen Fi­nan­zen der Schweiz lässt leicht verges­sen, dass vor zehn Jah­ren vor al­lem dem Bund die Schulden über den Kopf gewach­sen sind. Die ge­samt­schwei­zeri­sche Schuldenquote tendier­te gegen die 60-Pro­zent-Maastricht-Grenze, bei der Defizitquote war der Maastricht-Schwel­lenwert von drei Pro­zent gar schon überschrit­ten wor­den. Die meis­ten EU-Staa­ten wären heu­te froh, sie hät­ten un­se­re Pro­bleme von damals. Dennoch war das Tempo des Schulden­an­stiegs rasant, ein Hauptgrund, wa­rum die Schuldenbrem­se geboren und vom Volk 2001 mit Rekordzu­stimmung an­genommen wurde.

Weil die Schuldenbrem­se kei­ne dau­erhafte Neuver­schuldung mehr zuliess, musste der strukturell überlas­te­te Bundeshaushalt zuerst aus­ge­gli­chen wer­den. Dies ta­ten zwei Ent­las­tungs­programme (EPs), die den Bundeshaushalt um 5 Mil­liar­den Franken oder rund ei­nen Zehn­tel kürz­ten. Seit­her ist der Haushalt aus­ge­gli­chen, und dank der Schuldenbrem­se wird er es auch blei­ben, so­lange die Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Der Bundesrat hat die Auf­gabe, auf Fehl­entwicklun­gen frühzeitig hinzuweisen und Massnah­men vorzuschla­gen. Das hat er jüngst ge­tan mit dem Kon­so­lidierungs- und Auf­gabenüber­prüfungs­paket 2014 (KAP), das die Einhal­tung der Schuldenbrem­se bis 2016 si­cher­stel­len soll und dar­über hin­aus Struktur­re­formen für die lang­fristige fi­nanzi­el­le Stabilisierung ent­hält.

Das KAP 2014 ist auf politi­schen Wider­stand ge­stos­sen. Nicht nur die parla­men­tari­schen Fachkommissionen, auch die natio­nalrätli­che Fi­nanzkommissi­on hat das Paket in unheili­ger Alli­anz von Links und Rechts zurückgewiesen. In der Som­mersessi­on ent­schei­det der Natio­nalrat erstmals über das Paket. Sollte es endgültig zurückgewiesen wer­den, muss der Bundesrat durch ei­gene Massnah­men die Einhal­tung der Schuldenbrem­se si­cher­stel­len. Das Parla­ment hätte in diesem Fall das fi­nanzpoliti­sche Handeln aus der Hand gege­ben. Das muss nicht sein. Das KAP ist nicht so schlecht wie behauptet:

  • Sämtli­che Bundes­aufga­ben wer­den in die notwendigen Ent­las­tungs­bemühun­gen einbezogen. Massnah­men, die der Bundesrat ergrei­fen kann (Teuerungs­korrektu­ren, Kredit­sperren), nehmen jedoch vor al­lem die gesetzlich stark gebun­denen Auf­ga­ben und namentlich die grösste Bundes­aufgabe, die Sozi­ale Wohlfahrt, aus. Im KAP er­bringt die­ser Be­reich ei­nen angemessenen Bei­trag, der auch in der Sa­che ge­rechtfertigt ist (martkge­rech­te Verzin­s­ung der IV-Schulden). Ohne Soziale Wohlfahrt müs­sen die üb­rigen Be­rei­che ei­nen ent­spre­chend grösse­ren Bei­trag er­brin­gen.
  • Auch in der Breite setzt das KAP Prioritä­ten, die vom Parla­ment auch abgeändert wer­den können. Sehr stark wach­sen­de Auf­ga­ben wie die Ent­wicklungs­zu­sammenarbeit können ei­nen grösse­ren Ent­las­tungs­bei­trag er­brin­gen. Zusätzli­che Teil­aufga­ben können einbezogen wer­den. Ech­te «Rasenmäher-Me­thoden» wie Teuerungs­korrektu­ren wür­den dagegen bei Auf­ga­ben wie der Bildung oder dem Verkehr noch stärker kür­zen.
  • Auf früher kri­tisier­te rei­ne Auf­gabenverla­gerun­gen an die Kantone wird beim KAP verzich­tet, und auch die geplan­ten zeitli­chen Pro­jektver­schiebun­gen las­sen sich sach­lich rechtfertigen.
  • Mit ei­nem Ent­las­tungs­volumen von effektiv un­ter 600 Mil­lionen Franken ist das KAP massvoll. We­ni­ger als ein Pro­zent der Bundes­ausga­ben sind betroffen. Ei­ne Sparvor­gabe, die im Be­reich von Un­ternehmen regelmässig ohne Pro­bleme akzep­tiert und auch realisiert wird.

Die Delegati­on der «Spararbeit» an den Bundesrat würde die Politik von der Ver­antwor­tung ent­bin­den, die sie auch und ge­rade in der staats­politisch zen­tra­len Auf­gabe der Fi­nanzpolitik hat. Ei­ne aktive Fi­nanzpolitik ist auch un­ter den quan­ti­tativen Vor­ga­ben der Schuldenbrem­se möglich. Die Si­cher­stellung ei­nes quali­tativ gu­ten Haushalts ist nach wie vor Sa­che der Politik.

Dies gilt vor­ab im Zu­sammenhang mit dem zwei­ten Punkt des KAP, der Auf­gabenüber­prüfung. Öff­entli­che Gel­der stehen wie private im Wettbewerb, nicht al­les Wüns­chbare ist fi­nanzierbar, weshalb Prioritä­ten gesetzt wer­den müs­sen. Die­se sind nicht für alle Zeit fix, sondern verändern sich mit der Gesellschaft und ih­ren An­sprüc­hen. Die Über­prüfung der Staats­aufga­ben, die Redukti­on von Auf­ga­ben, um Platz für Neues zu schaffen, ist de­shalb legi­tim. Es muss erlaubt sein, auch lange be­stehen­de Subventionen oder gesetzli­che Auf­gabenbindun­gen zu hin­terfra­gen. Mit der Rückweisung des KAP würde das Parla­ment den wichtigen Pro­zess der Auf­gabenüber­prüfung gefähr­den und ein stra­tegi­sches Pro­jekt zur Dis­positi­on stel­len, das zukunfts­weisend ist.

Ei­ne aktive Fi­nanzpolitik sollte bei­des sein: kurz­fristig (Budget) und stra­tegisch (lang­fristige fi­nanzpoliti­sche Herausforde­run­gen). Nur ei­ne aktive, sich ih­rer Ver­antwor­tung bewusste Fi­nanzpolitik bietet die Gewähr dafür, dass die öff­entli­chen Fi­nan­zen nach­haltig sind und blei­ben. Das war vor zehn Jahren beim Schritt zur Schuldenbrem­se und den EPs so. Und das ist es auch heu­te wie aktuell beim KAP und in Zukunft, wenn es bei­spielsweise um ei­nen Stabilisierungs­mechanismus gegen die Ver­schuldung der AHV geht.