Eidgenössische Kommunikationskommission: Startschuss zur Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen Freitag, 06. Juli 2018 - 15:13
Bern, 06.07.2018 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) eröffnet die Ausschreibung für die Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen. Diese Frequenzen sind von grosser Bedeutung für die Einführung der nächsten Mobilfunktechnologie 5G in der Schweiz. Die neuen Mobilfunkfrequenzen werden im Rahmen einer Auktion vergeben, die voraussichtlich im Januar 2019 stattfindet. Die Auktion wurde so ausgestaltet, dass alle interessierten Firmen teilnehmen und die heutigen Betreiberinnen Frequenzen für den 5G-Rollout ersteigern können. Die Frequenzen werden für 15 Jahre vergeben, was den Mobilfunkbetreiberinnen langfristige Planungssicherheit gibt.
Eine öffentliche Konsultation hat ein grosses Interesse an den neuen Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 700 MHz, 1400 MHz, 2600 MHz und 3,5 GHz ergeben. Diese ermöglichen die frühzeitige Einführung der viel leistungsfähigeren Mobilfunktechnologie 5G und fördern die Digitalisierung der Schweiz. Die bisher für andere Zwecke genutzten Frequenzen dürften zunächst zur Qualitätsverbesserung in den bestehenden LTE-Netzen eingesetzt werden, bis die Sendeanlagen und die Endgeräte für 5G zur Verfügung stehen.
Die ComCom hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit der Durchführung der heute eröffneten Ausschreibung betraut. Die Ausschreibung wird im Bundesblatt vom 10. Juli 2018 publiziert, und die Unterlagen stehen auf der BAKOM-Website zur Verfügung (siehe Link unten).
Vergabe in einem einfachen Auktionsverfahren
Im
Sinne der Transparenz und der Gleichbehandlung erfolgt die Vergabe im
Rahmen einer sogenannten Clock-Auktion (CA). Es handelt sich dabei um
ein einfaches Auktionsformat, bei dem gleichzeitig für alle
Frequenzkategorien geboten werden kann. Die heutigen Netzbetreiberinnen
und alle weiteren interessierten Firmen können zu gleichen Bedingungen
an der Auktion teilnehmen. Das Auktionsformat ist so ausgestaltet, dass
weder die Anzahl der Konzessionen noch die Frequenzausstattung durch die
ComCom vorgegeben werden, sondern grundsätzlich offen sind.
Die ComCom hat Bietbeschränkungen («spectrum caps») in die Auktionsregeln aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die drei bisherigen Betreiberinnen 5G-Frequenzen im 700 MHz und 3,5 GHz Band erwerben können. Alle Marktteilnehmer erhalten damit die Möglichkeit, eine Frequenzausstattung zu erwerben, die ihren Geschäftsmodellen entspricht.
Die Auktion wird über ein elektronisches Auktionssystem der englischen Firma DotEcon Ltd. durchgeführt. Dieses System erlaubt das sichere Bieten über das Internet und kam bereits in mehreren Ländern zum Einsatz.
Ziele des Auktionsverfahrens
Den
Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz sollen auch in Zukunft
qualitativ hochstehende, innovative und kostengünstige Mobilfunkangebote
zur Verfügung stehen. Die ComCom will deshalb eine effiziente
Frequenzvergabe an alle Anbieterinnen sicherstellen und gleichzeitig den
Wettbewerb und die technologische Innovation fördern.
Die Frequenzen werden technologieneutral vergeben und können somit auch mit den neuesten Mobilfunktechnologien wie LTE-Advanced (LTE-A) oder – in naher Zukunft – 5G genutzt werden. Dank der frühzeitigen Frequenzvergabe und einer Nutzungsdauer bis Ende 2033 werden die Konzessionärinnen in der Lage sein, langfristig zu planen und ihre Investitionen auf einer gefestigten Grundlage zu tätigen. Mit zusätzlichen Frequenzen können die Netzbetreiberinnen zudem die ständig wachsende Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten abdecken.
Frequenzen sind ein knappes, öffentliches Gut. Wer Frequenzen nutzen will, muss dafür Gebühren bezahlen. Im Falle einer Auktion werden die Mindestpreise für die Frequenzblöcke gemäss den gesetzlichen Vorgaben so festgelegt, dass ein angemessener Auktionserlös sichergestellt ist. Bei den besonders attraktiven FDD-Frequenzen im 700 MHz Band hat die ComCom den Mindestpreis pro Block – im Vergleich zum vom Bundesrat vorgegebenen Minimum – doppelt so hoch angesetzt. Die Auktionserlöse werden in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Es ist jedoch nicht das Ziel der ComCom, einen möglichst hohen Auktionserlös zu erzielen. Im Vordergrund steht eine gute Frequenzausstattung der Betreiberinnen und eine gute Versorgung des Landes mit qualitativ hochstehenden Telecom-Dienstleistungen.
Bewerbungen
Sowohl
die bestehenden Mobilfunkkonzessionärinnen (Salt, Sunrise und Swisscom)
wie auch allfällige neue Betreiber, welche an der Auktion teilnehmen
wollen, können bis am 5. Oktober 2018 ein Bewerbungsdossier beim BAKOM
einreichen. Darin müssen sie angeben, welchen maximalen Umfang an
Frequenzen sie in den einzelnen Bändern erwerben wollen. Ferner müssen
sie eine Bankgarantie in der Höhe der aufsummierten Mindestgebote für
die beantragten Frequenzen vorlegen. Zudem müssen sie nachweisen, dass
sie die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen sowie die spezifischen
Verpflichtungen der Ausschreibung erfüllen können. Erfüllt eine
Bewerberin die Voraussetzungen, wird sie von der ComCom zur Auktion
zugelassen. Es ist geplant, die Auktion im Januar 2019 durchzuführen und
im Anschluss daran die Konzessionen zu erteilen.
Um mögliche Kollusion und Absprachen zwischen den Bietern zu verhindern, wird die ComCom die Namen und die Anzahl der Bewerber nicht bekannt geben. Erst nach Abschluss der Auktion werden die Namen der Bewerber, die Gewinner, die erworbene Frequenzausstattung und der Zuschlagspreis veröffentlicht.
Adresse für Rückfragen
Stephan Netzle, Präsident ComCom, Tel. +41 58 463 52 90
Für technische Auskünfte: René Dönni Kuoni, Leiter Abteilung Telecomdienste und Post, BAKOM, Tel. +41 58 460 55 43
Herausgeber
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
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