Publiziert in: Marktpuls, Unternehmen
Frei

Kanton St.Gallen***UPDATE*** Neu gilt im ganzen Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Es ist verboten, jegliche Art von Feuer im Freien zu entfachen - das trifft auch auf Holzkohlegrills und Feuerwerk zu. Bitte informiert Freunde und Familie. Montag, 30. Juli 2018 - 15:22

Informationen zur Trockenheit

Trockenheit

Updates

30.07.2018 - ACHTUNG: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton!

 

30.07.2018 - ACHTUNG: Neue Medienmitteilung zum Feuer- und Feuerwerksverbot 


Downloads

PDF-DateiVerhaltensregeln (116 kB, PDF) 30.07.2018

Verschärfung des Feuer- und Feuerwerksverbots

 

Der Kanton St.Gallen verschärft das Feuer- und Feuerwerksverbot. Ab sofort gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Zünden von Feuerwerk und das Entfachen von Feuer ist strengstens verboten.

 

Das Wasserentnahmeverbot für kleine Oberflächengewässer bleibt bestehen.

Feuerverbote
Feuerwerk
Wasserbezugsverbote

Fragen kostet nichts!

Haben Sie Fragen zu Ihrer Region/Gemeinde? Oder Sie sind sich nicht sicher, wie Sie die Bestimmungen oder Verfügung einordnen sollen?

 

Kontaktieren Sie uns:

 

Allgemeine Anfragen: Kommunikation Staatskanzlei, Tel 058 229 32 64 oder

kommunikation@sg.ch