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CKW reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein Dienstag, 04. Juni 2013 - 07:00

Luzern, 4. Juni 2013

CKW reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Die von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) in der Teilverfügung vorgenommene Festlegung der anrechenbaren Energiekosten ist aus Sicht von CKW nicht vollumfänglich sachgerecht. CKW hat daher entschieden, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Teilverfügung der ElCom einzureichen.

Der jüngste Entscheid der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zeigt auf, wie anspruchsvoll und schwer prognostizierbar die Rahmenbedingungen in der Strombranche aktuell sind. Die ElCom hat mit ihrer Teilverfügung vom 15. April 2013 entschieden, dass sie die von CKW deklarierten Energiekosten für das Geschäftsjahr 2008/09 nicht vollständig anerkennt. Dies nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Januar 2013 die von CKW deklarierten Netzkosten für das Geschäftsjahr 2008/09 für korrekt beurteilt hatte.

CKW ist nach Analyse der Teilverfügung der Auffassung, dass sie die anrechenbaren Energiekosten für das Geschäftsjahr 2008/09 gesetzeskonform berechnet und eingereicht hat. In diesem Zusammenhang stellt CKW Folgendes klar: CKW hat bei der Berechnung der Energietarife 2008/09
3 Prozent tiefere Energiekosten in Rechnung gestellt, als von der ElCom in der Teilverfügung als anrechenbar akzeptiert. CKW hat somit zu keiner Zeit, weder bei den Netz- noch bei den Energietarifen, zu hohe Stromtarife in Rechnung gestellt.

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