Die schweizerische Übernahmekommission gewährt keine Fristerstreckung für das Pflichtangebot und suspendiert die Stimmrechte von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd, Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai Montag, 03. September 2018 - 07:00
Medienmitteilung
Die schweizerische Übernahmekommission gewährt keine Fristerstreckung für das Pflichtangebot und suspendiert die Stimmrechte von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd, Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai
Tel Aviv / Zürich, 3. September 2018 – SHL Telemedicine Ltd. (SIX Swiss Exchange: SHLTN) (“SHL”), ein führender Anbieter und Entwickler innovativer Telemedizinlösungen, gibt bekannt, dass die schweizerische Übernahmekommission am 1. September 2018 folgende Verfügung 672/04 betreffend ein Gesuch um Verlängerung der Frist für das Pflichtangebot von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai betreffend SHL erlassen hat, sowie betreffend das Gesuch von Nehama & Alroy Investment Ltd. und Elon Shalev, die Stimmrechte der Pflichtanbieter zu suspendieren:
- Die Frist zur Unterbreitung eines öffentlichen Pflichtangebots von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. wird nicht verlängert.
- Es wird festgestellt, dass das öffentliche Pflichtangebot von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai an die Aktionäre von SHL Telemedicine Ltd. nicht fristgerecht unterbreitet wurde.
- Alle Stimmrechte und damit zusammenhängenden Rechte von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai aus den Aktien von SHL Telemedicine Ltd. werden mit sofortiger Wirkung bis zur Publikation eines von der Übernahmekommission genehmigten Pflichtangebotes suspendiert.
- Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird entzogen.
- Alle übrigen Anträge werden abgewiesen.
- Nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung wird eine Anzeige an das Eidgenössische Finanzdepartement EFD zur Eröffnung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach Art. 152 FinfraG erstattet.
- SHL Telemedicine Ltd. wird verpflichtet, bis spätestens am 3. September 2018 das Dispositiv der vorliegenden Verfügung zu veröffentlichen.
- Die vorliegende Verfügung wird im Anschluss an ihre Veröffentlichung durch SHL Telemedicine Ltd. gemäss Dispositivziffer 7 hiervor auf der Webseite der Übernahmekommission veröffentlicht.
- Die Gebühr zu Lasten von Himalaya (Cayman Islands) TMT Fund, Himalaya Asset Management Ltd., Xiang Xu, Kun Shen und Mengke Cai beträgt unter solidarischer Haftung CHF40'000.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerde (Art. 140 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes, SR 958.1): Diese Verfügung kann innert einer Frist von fünf Börsentagen bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, angefochten werden. Die Anfechtung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Beschwerde hat den Erfordernissen von Art. 52 VwVG zu genügen.
Für weitere Informationen
Martin Meier-Pfister, IRF Communications, Telefon: +41 43 244 81 40, shl@irfcom.ch

